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Teilungsamt

Das Teilungsamt ist zuständig für folgende Arbeiten:

  • Sicherung des Erbganges (Sicherungsinventar etc.)
  • Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • Steuer-/Öffentliches Inventar
  • Mitwirkung bei der Teilung
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
  • Veranlagung Erbschaftssteuern

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