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Vereine: Förderung und Unterstützung

Das Wirken der Vereine ist ein wesentlicher Beitrag an den Zusammenhalt und an die Vielfalt der Gesellschaft. Die Gemeinde unterstützt Vereine die mindestens 5 in Horw wohnhafte Aktivmitglieder ausweisen.

Die Vereine erhalten direkte und indirekte Unterstützung von der Gemeinde. Ausgeschlossen sind z.B. Genossenschaften oder Quartiervereine. Beachten Sie dazu die Dokumente zuunterst unter
--> Gesetzessammlung

Direkte finanzielle Beiträge

Ordentliche Beiträge

Diese Beiträge werden aufgrund der folgenden Beitragskategorien ausbezahlt:

  • Sockelbeitrag, wenn mindestens 50 Prozent der Aktivmitglieder in Horw wohnen.
  • Beitrag pro in Horw wohnendes Aktivmitglied.
  • Kinder und Jugendliche: Förderbeitrag pro Aktivmitglied, das in Horw wohnt.
  • Personen im dritten Lebensabschnitt: Förderbeitrag pro in Horw wohnendes Aktivmitglied.

Folgende Unterlagen sind bis 31. März an gemeindekanzlei@horw.ch einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Gesuchformular
  • Aktuelle Statuten (nur bei der erstmaligen Gesuchstellung gemäss neuem Reglement. In den Folgejahren ist das nicht mehr nötig)
  • Liste mit allen Aktivmitgliedern (Vorname/Name, Jahrgang, Strasse, PLZ, Ort, Stand 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres)
  • Eingabefrist für Gesuche für den ordentlichen Vereinsbeitrag: 31. März des jeweiligen Kalenderjahres

Ausserordentliche Beiträge

Bei  folgenden Ereignissen können finanzielle Beiträge gesprochen werden:

  • Vereinsjubiläen (Voraussetzung: mindestens 50 Prozent der Aktivmitglieder sind in Horw wohnhaft)
  • Aktive Teilnahme an eidgenössischen Festen und vergleichbaren, nicht jährlich stattfindenden Veranstaltungen (Voraussetzung: mindestens 50 Prozent der Aktivmitglieder sind in Horw wohnhaft)
  • Integrationsförderung
  • Projekt- und Anlasssponsoring
  • Lagerbeiträge

Es gelten folgende Fristen für das Einreichen der Gesuche:

  • Beiträge an Vereinsjubiläen: bis spätestens Ende November des Jubiläumsjahrs.
  • Beiträge für die aktive Teilnahme an eidgenössischen Festen und vergleichbaren, nicht jährlich stattfindenden Veranstaltungen: spätestens 1 Monat nach dem Ereignis.
  • Beiträge für Integrationsförderung, Projekt- und Anlasssponsoring: spätestens 1 Monat vor dem Ereignis.

Damit eine Auszahlung der Beiträge geprüft werden kann, sind folgende Unterlagen gemäss den oben stehenden Fristen an gemeindekanzlei@horw.ch einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Gesuchformular
  • Liste mit allen Aktivmitgliedern (Vorname/Name, Jahrgang, Strasse, PLZ, Ort, Stand 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres)
  • Allfällige weitere Unterlagen

Zu spät eingereichte Gesuche können bei allen Beiträgen nicht berücksichtigt werden.

Indirekte Unterstützung

Die Gemeinde stellt den Vereinen nach Möglichkeit und vorhandenem Angebot die gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Infrastrukturen zur Verfügung. Die Konditionen richten sich nach der Gebührenverordnung der Gemeinde Horw.

Den Vereinen stehen folgende Plattformen zur Präsentation zur Verfügung:

    

Zugehörige Objekte