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Temporäre Reklamen an definierten Orten anbringen

Zum Aufstellen von temporären Reklamen besteht in der Gemeinde Horw ein Konzept.

Die Gemeinde stellt für das Aufstellen von temporären Reklamen acht öffentliche Standorte zur Verfügung. Die Reklamen dürfen maximal 14 Tage vor der Veranstaltung aufgestellt werden und müssen spätestens fünf Tage danach entfernt sein. Politische Parteien dürfen zwei Monate vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin maximal sieben Wahlplakate pro Partei aufstellen.

Die Bedingungen sind auf dem Gesuchsformular (siehe unten) und dem Bewilligungsformular geregelt. Plakate, welche die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, werden vom Werkdienst auf Kosten der Gesuchstellenden entfernt.

Auf Gebühren für temporäre Reklamen von Vereinen und Parteien der Gemeinde Horw wird verzichtet. Für auswärtige Veranstalter wird eine Gebühr von 100 Franken festgelegt.

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