Parkieren
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Parkieren auf öffentlichem Grund Das Parkieren auf öffentlichem Grund ist kostenpflichtig. Im "Horw Zentrum" stehen in den Autoeinstellhallen "Dorfplatz" und "Gemeindehausplatz" zentral gelegene und bequem erreichbare Parkplätze zur Verfügung. Weitere Parkplätze befinden sich unter anderem auf der Kantonsstrasse im Abschnitt Wegscheide bis Merkur. Die öffentlichen Parkgebühren betragen in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr Fr. 0.50 pro 30 Minuten, wobei die erste halbe Stunde gratis parkiert werden kann. Diese Gebühren sind auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie bei den Einstellhallen "Dorfplatz" und "Gemeindehausplatz" im "Horw Zentrum" gleich. In der Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr beträgt die Parkgebühr in den Einstellhallen pro Stunde Fr. 0.50. Auf öffentlichen Plätzen kommt von 19.00 bis 07.00 Uhr die Dauerparkiergebühr zur Anwendung. Dauerparkiergebühren Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug während mindestens eines Monats regelmässig während längerer Zeit auf öffentlichem Grund parkieren, haben eine monatliche Dauerparkiergebühr zu entrichten. Als regelmässiges Parkieren während längerer Zeit gilt ein mindestens dreimaliges Abstellen pro Woche während täglich mindestens vier Stunden. Für das Dauerparkieren tagsüber von 7.00 bis 19.00 Uhr oder nachts von 19.00 bis 7.00 Uhr beträgt die Gebühr Fr. 40.00 pro Monat. Für das Dauerparkieren tagsüber und nachts sind Fr. 60.00 zu entrichten. Für schwere Motorwagen (insbesondere Lastwagen und Gesellschaftswagen) beträgt die Gebühr das Doppelte. Zuständig ist die Gemeinde Horw, Immobilien, Gemeindehausplatz 1, 6048 Horw, Telefon 041 349 12 29, bruno.imgruet@horw.ch . | |



