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Beschluss Nr. 1648 Reglement über die Sondernutzung des öffentlichen Gemeindegrunds durch elektrische Verteilnetze

Nummer
1648
Geschäftsart
Beschluss
Datum
21. November 2019
Beschreibung

Der Konzessionsvertrag der Gemeinde Horw mit der CKW wird erneuert. Der Vertrag regelt die Bedingungen, damit die CKW öffentlichen Grund für die Erstellung und den Betrieb der Infrastruktur für die Stromversorgung nutzen darf. Der bestehende Vertrag aus dem Jahr 1993 entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht mehr den heutigen Erfordernissen.

Der Antrag der GPK, im Reglement den Titel in Art. 6 wie folgt neu zu formulieren «Festlegung der Konzessionsgebühr innerhalb des Gebührenrahmens» wurde einstimmig angenommen. Weiter wurde dem Antrag der GPK, im Konzessionsvertrag den Titel C wie folgt anzupassen «Gemeinsame Bestimmungen für Teile A und B» einstimmig genehmigt.

Für die Erneuerung des Vertragswerks hat der Einwohnerrat

  • das Reglement betreffend die Sondernutzung des öffentlichen Gemeindegrunds durch elektrische Verteilnetze einstimmig erlassen.
  • den Konzessionsvertrag mit der CKW AG über die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für elektrische Verteilanlagen einstimmig genehmigt.
  • Auf Antrag der GPK wird auf eine zweite Lesung verzichtet (27 zu 0 Stimmen).

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft einstimmig (27 zu 0 Stimmen) verabschiedet.

Der Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum.

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Datum Sitzung