Postulat Nr. 2019-699 von Markus Bider, CVP, und Mitunterzeichnenden: Zukunft Mergelgrube Grisigen
- Nummer
- 2019-699
- Geschäftsart
- Postulat
- Status
- Abgeschrieben
- Datum
- 16. September 2019
- Verfasser/Beteiligte
- Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in)
Markus Bider (Erstunterzeichner/in)
Richard Kreienbühl (Mitunterzeichner/in)
Urs Manser (Mitunterzeichner/in)
Toni Portmann (Mitunterzeichner/in) - Beschreibung
Eingegangen am 16. September 2019
Entgegengenommen am 12. März 2020
Als erledigt abgeschrieben am 21. September 2023Gemäss der Berichterstattung in der Luzerner Zeitung vom 30. August 2019 hat das Bundesgericht in der Frage zur Entschädigung betreffend Mergelgrube Grisigen entschieden: Die Gemeinde Horw hat der AGZ die Summe von 2.3 Mio. Franken zu bezahlen.
Einerseits ist es unerfreulich, dass die Entschädigungspflicht bejaht wurde, anderseits liegt die Entschädigungshöhe deutlich unter der von der AGZ geforderten und auch unter der in der Abstimmungsbotschaft von 2009 geschätzten Summe. Positiv zu werten ist, dass nun endlich, 10 Jahre nach der Volksabstimmung, der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Beide Parteien zeigen sich zufrieden. Damit ist eine Ausgangslage geschaffen, die es ermöglicht, die schon lange anstehenden Aufgaben wie die Rekultivierung der Mergelgrube und die Sanierung der Grisigenstrasse endlich anzugehen.
Wir bitten den Gemeinderat, die notwendigen Massnahmen unverzüglich in die Wege zu leiten. Dabei sollen auch folgende Aspekte beachtet werden:
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lm Vordergrund stehen alle Massnahmen, die dazu dienen, die stillgelegte Mergelgrube Grisigen in einen sicheren Zustand zu überführen.
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Der für die Rekultivierungsmassnahmen notwendige Materialeinbau soll sparsam sein, um die lmmissionen durch den Materialtransport so gering wie möglich zu halten. Es gilt der Grundsatz: Soviel wie nötig - so wenig wie möglich.
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Seit 2017 gilt das Gebiet als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung: Objekt LU 582 «Grisigen». Es beherbergt eine der grössten Geburtshelferkrötenpopulationen des Kantons Luzern. Dem Schutz und Erhalt ist Rechnung zu tragen.
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Im Zusammenhang mit der Benutzung der gemeindeeigenen Grisigenstrasse für Materialtransporte ist mit der AGZ rechtzeitig eine Regelung betreffend dem gesteigerten Gemeingebrauch abzuschliessen.
Besten Dank für die Prüfung und Berücksichtigung unserer Anliegen.
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Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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