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Dringliche Interpellation Nr. 2019-695 von Jonas Heeb, L20, und Mitunterzeichnenden: Feuerwehr Horw bei Wahlveranstaltungen

Nummer
2019-695
Geschäftsart
Dringliche Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
9. September 2019
Verfasser/Beteiligte
Heeb Jonas (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in)

Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)
Pia Koefoed, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Mündlich beantwortet am 19. September 2019

Anfangs September lag in den Briefkästen Horws ein Flyer der SVP Luzern betreffend einer ihrer Veranstaltungen im Rahmen ihres Nationalratswahlkampfes «SVP on Tour». Für den 7. September wurde der Halt in Horw beim neuen Hochhaus beworben. Als Teil des Programms kündigte die SVP das «Lösch- und Rettungskonzept Hochhaus Solitaire» an, durchgeführt von der Feuerwehr Horw.

Die Feuerwehr Horw ist für den öffentlichen Feuerschutz in der Gemeinde Horw zuständig. Sie wird durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Horw finanziert. Im Feuerwehrreglement der Gemeinde Horw (Nr. 640) steht unter Artikel 8 «Zweck»:

«1 Die Feuerwehr ist eine allgemeine Schadenwehr, die einen raschen Einsatz und unverzügliche Hilfe gewährleistet bei
a)  Bränden und Explosionen.
b) Elementarereignissen.
c) Ereignissen, welche die Umwelt schädigen oder gefährden.

2 Die Feuerwehr kann auf Rechnung des Veranstalters bzw. Verursachers Dienstleistungen erbringen wie
a) Verkehrsdienst, namentlich bei Festanlässen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen.
b) Feuerwachen.
c) technische Einsätze.»

Meines Erachtens trifft hierbei nichts auf die Veranstaltung der SVP zu. Daher meine Fragen:

  1. Wurden die angefallenen Kosten von der SVP Luzern übernommen?

  2. Wie hoch fielen die Kosten für die Tätigkeiten der Feuerwehr im Zusammenhang mit genanntem Anlass aus?

  3. Sieht der Gemeinderat die Feuerwehr Horw als unabhängige Institution an?

  4. Wie steht der Gemeinderat dazu, wenn öffentliche, von den Bürgerinnen und Bürgern finanzierte Institutionen für parteipolitische Anlässe benutzt werden?

  5. Stand die Durchführbarkeit dieses Anlasses der SVP Luzern im Zusammenhang mit der Parteizugehörigkeit des für die Feuerweht zuständigen Gemeinderats? Hätte auch eine andere Partei für ihren Anlass die Feuerwehr bestellen können?

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung