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Motion Nr. 2017-291 von Urs Rölli, FDP, und Mitunterzeichnenden: Anpassung des Reglements (Nr. 221) über die Pensionierung des Gemeinderates Horw vom 27. Mai 2004

Nummer
2017-291
Geschäftsart
Motion
Status
Abgeschrieben
Datum
2. Juni 2017
Verfasser/Beteiligte
Rölli Urs (Erstunterzeichner/-in), Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in), Strässle-Erismann Ruth (Mitunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Peter Bucher (Mitunterzeichner/in)
Roland Bühlmann (Mitunterzeichner/in)
Jörg Conrad (Mitunterzeichner/in)
Mario Fischer (Mitunterzeichner/in)
Oliver Imfeld (Mitunterzeichner/in)
Hannes Koch (Mitunterzeichner/in)
Urs Manser (Mitunterzeichner/in)
Ulrich Nussbaum (Mitunterzeichner/in)
Nathalie Portmann (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli (Mitunterzeichner/in)
Mario Schenkel (Mitunterzeichner/in)
Caroline Wiezel (Mitunterzeichner/in)
Marcel Wirz (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss (Mitunterzeichner/in)
Jasmin Ziegler-Hüppi (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Motion Nr. 2017-291
Anpassung des Reglements (Nr. 221) über die Pensionierung des Gemeinderates Horw vom 27. Mai 2004
Rölli Urs, FDP, und Mitunterzeichnende
Eingegangen am 1. Juni 2017
Überwiesen am 29. Juni 2017
Abgeschrieben am 29. März 2018

Gemäss Bericht und Antrag Nr. 1588 vom 13. April 2017 «Jahresrechnung 2016» sind unter der Kostenstelle / Kostenträger «500600 Rücktrittsgelder/Ruhegehalt» aufgeführt. (Seite 53)

Unter der Kostenart «307 Rentenleistungen» dieser Position steht unter Bemerkungen: «Mit der Demission von zwei bisherigen Gemeinderäten sind Sonderleistungen im Rahmen der Pensionsordnung für Gemeinderäte fällig geworden.»

Gemäss Artikel 10 – Abgangsentschädigung – erhalten unter anderem auch Gemeinderäte welche das Pensionsalter erreicht haben, eine entsprechende Entschädigung.

Ich fordere den Gemeinderat auf, dieses Reglement zu überprüfen und entsprechend abzuändern, dass mindestens mit dem Erreichen des Pensionsalters – der ordentliche Rücktritt – keine Entschädigung mehr fällig wird. Eine Abstufung ab dem 60. Altersjahr ist aufzuzeigen.

Der Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist vorgängig, das heisst vor der Traktandierung des Bericht und Antrages im Einwohnerrat, eine Übersicht möglicher Anspruchsberechnungen bzw. Anspruchsberechtigten (aufgrund Anzahl Jahren im Gemeinderat) vorzulegen.

Sollte diese Anpassung Auswirkungen auf die Artikel 5 bis 7 haben, müssen auch diese entsprechend angepasst werden.

Das revidierte Reglement sollte sobald als möglich in Kraft treten können.
Ich danke für die Bearbeitung.
Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

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