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Postulat Nr. 650/2013 von Reto Eberhard, SVP, und Mitunterzeichnenden: Austritt aus dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG)

Nummer
650/2013
Geschäftsart
Postulat
Status
Nicht überwiesen
Datum
29. August 2013
Verfasser/Beteiligte
Eberhard Reto (Erstunterzeichner/-in), von Glutz Reto (Mitunterzeichner/-in)
Roland Bühlmann (Mitunterzeichner/in)
Jörg Conrad (Mitunterzeichner/in)
Astrid David Müller (Mitunterzeichner/in)
Jasmin Ziegler-Hüppi (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Postulat Nr. 650/2013
Austritt aus dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG)
Eberhard Reto, SVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 29. August 2013
Überweisung mit 6:21 Stimmen abgelehnt am 10. April 2014

Gemäss Statuten des Verbandes der Luzerner Gemeinden (VLG) hat dieser folgenden Zweck (Art. 2): "Der Verband bezweckt die Wahrung gemeinsamer Interessen aller Gemeinden im Kanton Luzern".

Wir sind der Ansicht, dass die Leistungen des VLG unbefriedigend sind und die Interessen der Gemeinden nicht genügend wahrgenommen werden. Ein Beispiel dafür ist die vor 2 Jahren eingeführte Pflegefinanzierung. Der VLG hat es verpasst, die finanziellen Konsequenzen für die Luzerner Gemeinden zu ermitteln. Er hat nicht einmal versucht, einen Kostenschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden zu vereinbaren. Auch bei nachstehenden Angelegenheiten hat sich der VLG sehr passiv verhalten und die Interessen der Gemeinden in keiner Weise vertreten:
  • Projekt "Starke Stadtregion Luzern": Im Leitbild des VLG ist festgehalten : "Der VLG stärkt durch seine Arbeit das Selbstbewusstsein von Gemeindebehörden, die Gemeinde-Solidarität und die Gemeindeautonomie".
  • Konzessionsverträge mit den CKW: Der VLG hat bei den Konzessionsverträgen mit den CKW einseitig die Haltung der Kantonsregierung vertreten. Der Anwalt, der den Konzessionsvertrag für den VLG prüfte, wurde sogar von den CKW bezahlt. Wie ein Gutachten der Weko (Eidg. Wettbewerbskommission) gezeigt hat, hätten die Konzessionsverträge so gar nicht abgeschlossen werden dürfen. Es ist auch festzustellen, dass der VLG bei den kantonalen und kommunalen Legislativen kaum in Erscheinung tritt. Als Einwohnerrat kennt man ihn nur vom "Hörensagen". Damit stellt sich die Frage, ob der VLG überhaupt eine Berechtigung hat.

Aus diesen Gründen erachten wir einen weiteren Verbleib der Gemeinde Horw im VLG als wenig nutzbringend. Die entsprechenden Kosten können eingespart werden.

Wir ersuchen den Gemeinderat deshalb, die Mitgliedschaft beim VLG auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.

Mitunterzeichnende:
Bühlmann Roland, SVP
Conrad Jörg, SVP
David Müller Astrid, SVP
von Glutz Reto, SVP
Ziegler-Hüppi Jasmin, SVP
Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung