Beilagen
Beilagen für den BlickpunktHorwer Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit, dem Publikationsorgan "Blickpunkt" Unterlagen beizulegen. Die Mehrkosten gehen zu Lasten der Vereine und Organisationen. | |
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Grundsätzliches
Inhalt Beilagen mit beleidigendem, unflätigem, rassistischem, weltanschaulichem bzw. sektenähnlichem, rechtswidrigem und somit strafbarem, jugendgefährdendem, polemischem, pornografischem oder Gewalt verherrlichendem Inhalt sind nicht erlaubt. Beilagen haben die Öffentlichkeit anzusprechen, dürfen aber keine politischen Ansichten enthalten. Lieferung Die Beilagen sind bis zum Datum, nach Absprache, an die Eicher Druck AG direkt zu liefern; ein Exemplar der Beilage ist an die Gemeindekanzlei am selben Datum abzugeben. Kosten Der Herausgeber der Beilage hat die Mehrkosten des Portos sowie die Einsteckkosten zu tragen. Diese Bedingung wird durch eine vorgängige Bestätigung der Bestellung durch den Herausgeber anerkannt. | |



