Vogelgrippe-Virus: Vorbeugende Massnahmen auch im Kanton Luzern
- Fütterung und Tränke müssen in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden, vorhandene Wasserbecken müssen abgeschirmt und Gänse, Enten und Laufvögel vom übrigen Hausgeflügel getrennt gehalten werden. Falls sich die Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden.
- Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen und gegebenenfalls den Veterinärdienst zu informieren.
- Kleinere Geflügelhaltungen melden Auffälligkeiten direkt dem Veterinärdienst.
Registrierung
Alle registrierten Geflügelhalter werden mittels Allgemeinverfügung über die Massnahmen in Kenntnis gesetzt. Geflügelhalter, welche beim Amt für Landwirtschaft bis jetzt nicht registriert sind (inkl. Hobbyhalter), werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Ein Formular steht auf der Website des Luzerner Veterinärdienstes zur Verfügung. Dort sind auch weitere Informationen zur Vogelgrippe zu finden, ebenso auf der Website des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
Länderübergreifende Koordination
Bei den im Bodensee verendeten Wildvögeln handelte es sich in erster Linie um Reiherenten. Zudem musste in Vorarlberg das Virus in einem Nutzgeflügelbetrieb festgestellt werden. Da die toten Tiere sowohl auf Schweizer wie auch auf deutschem und österreichischem Gebiet gefunden wurden, stehen die zuständigen Behörden der drei Länder in engem Kontakt. Vorgängig zu den Fällen in der Schweiz wurden ebenfalls Fälle von betroffenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein festgestellt. Auch aus den Niederlanden, Polen, Kroatien und Ungarn werden laufend Vogelgrippe-Fälle gemeldet.
Kontakte
Veterinärdienst: Tel. 041 228 61 35 (Kanton Luzern)
Website des Luzerner Veterinärdienstes
Website des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Auskunft für Privatpersonen: Tel. 058 463 30 33 (Bund)
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Gefluegelpest-Stand 20161115.pdf | Download | 0 | Merkblatt Gefluegelpest-Stand 20161115.pdf |