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Gemeinderat gibt das Parkplatzreglement frei für die Beratung durch den Einwohnerrat

25. Mai 2016
Fliessender Verkehr, pünktliche Busse und attraktive Velo- und Fusswege sind die Ziele der nachhaltigen Verkehrsentwicklung der Gemeinde Horw. Mit dem Parkplatzreglement liegt ein wichtiges Instrument im Entwurf vor, um diese Ziele zu erreichen. Am 4. Mai 2016 hat der Gemeinderat den Entwurf zuhanden des Einwohnerrats verabschiedet. Der Bericht und Antrag wird voraussichtlich an der Parlamentssitzung vom 16. Juni 2016 beraten.
Horw stimmt Siedlung und Verkehr konsequent aufeinander ab
Das 2015 erlassene Leitbild der Gemeinde Horw legt fest, dass Horw in den nächsten 15 bis 20 Jahren nachhaltig wachsen, sich qualitätsbewusst verdichten und gleichzeitig an Lebensqualität gewinnen soll. Siedlungs- und Verkehrsentwicklung werden konsequent aufeinander abgestimmt. Eine wichtige Rolle übernimmt dabei das Parkplatzreglement der Gemeinde Horw. Denn die Erstellung und umsichtige Verteilung von Parkplätzen sind zentrale Elemente für die Steuerung des motorisierten Verkehrsaufkommens und damit für eine siedlungsverträgliche Mobilität.

Voraussetzungen des neuen Parkplatzreglements
Seit 1988 regelt das Parkplatzreglement der Gemeinde Horw Anzahl, Lage und Gestalt von Abstellflächen auf privatem Grund. Die überarbeitete Fassung passt dieses nun formell und inhaltlich den Entwicklungsabsichten der Gemeinde an.
2012 bis 2014 haben die Agglomerationsgemeinden des Gemeindeverbands LuzernPlus; Luzern, Kriens, Emmen, Ebikon und Horw, ein Muster-Parkplatzreglement erarbeitet. Das neue Parkplatzreglement der Gemeinde Horw stützt sich auf diese Vorarbeiten. Das Reglement erfüllt die gemeindespezifischen Bedürfnisse und orientiert sich gleichzeitig an den Zielsetzungen für das Entwicklungsgebiet LuzernSüd, einem Teilgebiet von LuzernPlus, dem die drei Gemeinden Luzern, Kriens und Horw angehören.

Ziele des neuen Parkplatzreglements Horw
Das Parkplatzreglement setzt die notwendige Abstimmung zwischen Siedlungsentwicklung und Verkehrsaufkommen grundeigentümerverbindlich um. Es schafft Klarheit für die Entwicklung und nützt sowohl der Wohnbevölkerung als auch den Investoren. Das Parkplatzreglement gilt nur für Neubauten und Erweiterungen, nicht aber für die vorhandenen Bauten.

Gestützt auf die Grundlagen von LuzernPlus verfolgt das Parkplatzreglement insbesondere vier Ziele:
  1. Steuerung einer nachhaltigen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung
  2. Erstellen einer bedarfsgerechten Anzahl Abstellplätze
Diese soll auf alle Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen und dem Gewerbe geeignete Voraussetzungen bieten.
3. Koordination der Bedürfnisse
Das Parkplatzreglement orientiert sich an den Bedürfnissen der Gemeinde Horw und stimmt diese mit jenen der Nachbargemeinden ab.
4. Festlegung von angepassten und gebietsbezogenen Ersatzabgaben zur Mitfinanzierung der auszubauenden Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr (ÖV) und den Individualverkehr.
Die wichtigsten Inhalte

  1. Parkplätze am richtigen Ort schaffen
Die Gemeinde wird neu in fünf Gebiete unterteilt.
In allen fünf Gebieten richtet sich die Parkplatzzahl nach dem ortspezifischen Bedarf. Pro Gebiet und Nutzung sind Minimal- und Maximalbedarf festgelegt. Diese sind abhängig von der Güte der Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und den topografischen Verhältnissen. So entsteht in Gebieten mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr kein Überangebot und die Überlastung der Strassen lässt sich deutlich reduzieren.
2. Gerechte Finanzierung sichern:
Die Ersatzabgaben werden transparent festgelegt.
Kann oder darf ein Eigentümer die Anzahl Normparkplätze nicht erstellen, muss er – wie bisher – Ersatzabgaben entrichten. Die Ersatzabgabe wird für die Bereitstellung öffentlicher Abstellplätze sowie zur Förderung des öffentlichen Verkehrs verwendet. Denn die Förderung des öffentlichen Verkehrs ist, zusammen mit dem Fuss- und Veloverkehr, Voraussetzung dafür, dass die Abwicklung der Mobilität mit den beschränkten Kapazitäten des vorhanden Strassennetzes auch in Zukunft gewährleistet werden kann.
3. Flankierende Massnahmen fördern:
Im Rahmen von Mobilitätskonzepten wird eine weitergehende Reduktion der Pflichtparkplätze möglich.

Das Reglement definiert die Anforderungen an ein Mobilitätskonzept, um den projektspezifischen Autoverkehr zu reduzieren sowie den öffentlichen, den Fuss- und den Veloverkehr zu fördern.
4. Velos und motorisierte Zweiräder berücksichtigen:
Neu werden auch Abstellflächen für Velos und motorisierte Zweiräder geregelt.

Das Parkplatzreglement fordert explizit auch die Erstellung von Abstellflächen für Velos und motorisierte Zweiräder.

Bericht und Antrag Nr. 1566
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