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Einwohnerrat lehnt Neugestaltung der Winkel- und Seestrasse ab

21. April 2016
Der Einwohnerrat hat an der Sitzung vom 21. April 2016 den Bericht + Antrag zur Sanierung und Neugestaltung der Winkel- und Seestrasse deutlich abgelehnt. Vor einem Jahr stimmte der Rat der Erarbeitung eines Vorprojekts noch zu. Die anderen Geschäften wurden zustimmend verabschiedet.
Freiraumgestaltung Ortskern
Die Neugestaltung des Freiraums zwischen Gemeindehaus, Oberstufenschulhaus und Horwerhalle ist für Horw von wichtiger Bedeutung. Die 2. Etappe, die bis 2019 fertiggestellt werden soll, umfasst einen Kredit von rund 3.6 Mio. Franken für das Bauprojekt sowie zusätzlich 828‘000 Franken für die Erneuerung der Siedlungsentwässerung. Als einzige Partei bezeichnete die L2O die Vorlage als «fantasielos» und kritisierte, dass die Renaturierung des Dorfbachs nicht ins Projekt miteinbezogen wurde. Der Einwohnerrat hat die 2. Etappe der Freiraumgestaltung in der Schlussabstimmung mit 23:6-Stimmen bewilligt.

Winkel- und Seestrasse
Die Winkel- und Seestrasse soll gemäss B+A 1563 in Etappen saniert und neu gestaltet werden. Ziele des Projekts sind neben der Sanierung unter anderem eine Aufwertung des Erholungsgebiets sowie die Minimierung der Nutzungskonflikte. Bei der Beratung des Geschäfts wurden zahlreiche Änderungsanträge gestellt. In der Schlussabstimmung hat der Einwohnerrat zwar den Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen; das Geschäft in der Schlussabstimmung jedoch mit 8:20-Stimmen abgelehnt. Auch den Projektierungskredit in der Höhe von 210‘000 Franken für die Erarbeitung des Bauprojekts wurde mit 10:15-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Noch im März 2015 hat das Parlament die Finanzierung des Vorprojekts gutgeheissen.

Wohnraumpolitik
Der Planungsbericht zur Wohnraumpolitik wurde ausführlich diskutiert und die Tiefe und der Umfang mehrfach gelobt. Zu Themen wie Förderung von preisgünstigem Wohnraum, dem Wohnungsangebot und den Mietzinsen in Horw sowie der Rolle der Baugenossenschaften wurden zahlreiche Voten geäussert und Anträge gestellt. Der Bericht wurde vom Rat mit 24:3 bei 1 Enthaltungen zur Kenntnis genommen. Die Motion Nr. 2011-269 von Jürg Luthiger, CVP, altersgerechter und preisgünstiger Wohnraum in Horw, sowie das dringliche Postulat Nr. 2015-655 von Thomas Zemp, CVP, Planungszonen für preisgünstigen Wohnraum, wurden als erledigt abgeschrieben.

Verkehrskonzept LuzernSüd
Gemeinderätin Manuela Bernasconi zeigte die Wichtigkeit des Grundkonzepts Verkehr für das Entwicklungsgebiet LuzernSüd auf. Horw müsse zusammen mit Kriens und Luzern ein gemeinsames Verkehrskonzept haben und den Velo-, Fuss- und öffentlichen Verkehr fördern, denn sonst drohe in Zukunft ein Verkehrskollaps. Es brauche ein Umdenken in der Bevölkerung. Ein Antrag der SVP, das Horw weiterhin unabhängig über den Bau von Strassen entscheiden könne, wurde mit 13:15-Stimmen abgelehnt. Die BVK wünschte sich für jedes Quartier eine direkte öV-Linie an den Bahnhof Luzern, zog den Antrag vor der Abstimmung jedoch zurück. Weiter wünschte sich die Kommission eine Priorisierung der Ringstrasse ohne Ampelanlagen, was vom Rat mit 13:10-Stimmen bei 5 Enthaltungen unterstützt wurde. Die SVP verlangte die Erarbeitung eines eigenen Horwer Parkplatzreglements, was mit 13:12-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen wurde. Im B+A wurde zur Erarbeitung des Reglements als Grundlage ein Musterreglement des Entwicklungsträgers LuzernPlus vorgeschlagen.

Das Grundkonzept Verkehr wurde vom Rat mit 19:5-Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet. Der Nachtragskredit in der Höhe von 80‘000 Franken wurde mit 22:6-Stimmen gutgeheissen.

Vorstösse
  • Die dringliche Interpellation Nr. 2016-657 von Oliver Imfeld, SVP, und Mitunterzeichnenden bezüglich der Darlegung/Feststellung der effektiven Kosten des Asylwesens für die Gemeinde Horw wird vom Gemeinderat zur Prüfung entgegengenommen.
  • Bei der Interpellation Nr. 2016-658 von Jürg Biese, FDP, und Mitunterzeichnende zu den Veränderungen im Bereich Immobilien lehnt der Gemeinderat die Dringlichkeit ab. Auch der Einwohnerrat erklärt mit 7:19-Stimmen bei 3 Enthaltungen die Interpellation als nicht dringlich.
  • Die Interpellation Nr. 2014-642 von Hannes Koch, L2O, und Mitunterzeichnenden: Verkehrsplanung LuzernSüd als Folge der Nutzung des Zentralbahntrasses wurde schriftlich beantwortet. 
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