Erhebliche Waldbrandgefahr im Kanton Luzern durch anhaltende Trockenheit
Infolge des warmen und niederschlagsarmen Sommerwetters wird die
Waldbrandgefahr im Kanton Luzern als erheblich eingestuft. Per sofort gilt ein
bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Das bedeutet, Feuer sind nur noch
in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.
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Zugehörige Objekte
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190723_MM_Gefahrenstufe_3_bedingtes_Feuerverbot.pdf | Download | 0 | 190723_MM_Gefahrenstufe_3_bedingtes_Feuerverbot.pdf |