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Beschluss Nr. 1390 Aussichtsschutzreglement

Nummer
1390
Geschäftsart
Beschluss
Status
Erledigt
Datum
12. Februar 2009
Beschreibung
Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, in erster Lesung über das Aussichtsschutzreglement zu befinden und nach Durchführung des Auflageverfahrens darüber in zweiter Lesung zu beschliessen.

Ein Antrag der L20 auf eine strengere Definition des Begriffs "Aussicht" wird mit 18:6 Stimmen abgelehnt.

Mit 17:6 Stimmen wird in einer ersten Abstimmung ein Antrag der L2O, die Begrenzung von aussichtsbehinderten Bäumen, Sträuchern, Einrichtungen und Einfriedungen an der Seestrasse auf 1,20 m an Stelle wie vom Gemeinderat vorgeschlagen auf 1,50 m Höhe festzulegen, abgelehnt. In einer zweiten Abstimmung wird mit 14:12 Stimmen auf Antrag der Bau- und Verkehrskommission sowie der FDP beschlossen, dass im Bereich Seestrasse zwischen Restaurant Sternen, Winkel und dem Gebiet Ortsmatt die Höhe nicht auf 1,50 m begrenzt wird sondern ebenfalls 1,80 m Höhe gilt.

Mit 14:9 Stimmen wird beschlossen, dass auf die Bestimmung verzichtet wird, dass auf den Grundstücken ohne Wohnbauten entlang der Seestrasse die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer während ihrer Aufenthaltsdauer Einrichtungen für den Sonnen- und Sichtschutz aufstellen können, sofern diese nicht mehr als 50 % der offenen Aussicht verhindern.

Mit 22:0 Stimmen wird das Aussichtsschutzreglement in erster Lesung zur öffentlichen Auflage beschlossen. Die zweite Lesung findet nach Abschluss des Auflageverfahrens statt.

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Datum Sitzung