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Petition Nr. 20 von der Groupe Politique 60 plus, Kerngruppe Horw: Ortsplanung der Gemeinde Horw

Nummer
20/2008
Geschäftsart
Petition
Status
Erledigt
Datum
31. März 2008
Beschreibung
Einwohnerrat/Gemeinderat
Petition Nr. 20/2008
Ortsplanung der Gemeinde Horw

Horwer Einwohner/-innen gemäss Unterschriftenlisten
vertreten durch
Groupe Politique 60 plus, Kerngruppe Horw
Max Deuber, Stadelstrasse 19, Horw und
Otto Janser, Utohornrain 5, Kastanienbaum

Eingegangen am 31. März 2008
Behandelt am 25. September 2008 (Antwort siehe Dokument im Anhang)

Die Unterzeichnenden ersuchen die Behörden von Horw, bei der Revision der Ortsplanung Folgendes zu beachten:

Antrag 1
Beim Ziel, See- und Uferbereiche für eine breite öffentliche Nutzung zugänglich zu machen, sind die Vorschläge unbedacht und unnötig. U.a. die Grundstücke "Chrischonawiese" Nr. 67 und 637 sind in der Uferzone zu belassen und nicht einer Zone für Sport und Freizeit mit Enteignungsrecht zuzuweisen. Dies gilt auch für andere private Grundstücke.

Begründung:
Ein neuer Seezugang mit Spielwiese, Badestrand, Trockenplätzen für Boote, Einwasserungsstelle sowie Kiosk und Gartenrestaurant ist unnötig. Mit einem öffentlichen Badeplatz auf der "Chrischonawiese" wird eine naturnahe Oase der Ruhe zerstört. Der Zugang wird viel Verkehr anziehen, der der Absicht, die Seestrasse aufzuwerten und zu beruhigen, widerspricht. Abgelegene Badeplätze werden vorwiegend mit dem Auto aufgesucht. Parkplätze fehlen und es ist mit wild parkierenden Autos auf der Seestrasse zu rechnen, wie dies im Sommer jeweils beim Krämerstein (Kreuzmattstrasse) und im Winkel trotz öffentlichen Parkplätzen zu beobachten ist. Wie eine tragbare Ordnung geschaffen werden kann, ist nicht ersichtlich.

Kaum eine Gemeinde verfügt über so viel öffentlichen Seeanstoss wie Horw. Zwischen Hergiswil und Ennethorw besteht heute ein durchgehender Weg längs dem Seeufer. Dasselbe gilt für Teile vom Steinibachried und weitgehend zwischen dem Winkel und Kastanienbaum sowie im Krämerstein. Öffentliche Seeuferzugänge mit Badeplätzen existieren in Ennethorw (Altsagen), beim Winkel, im Rüteli, bei der EAWAG und im Krämerstein. Diese können besser und nutzerfreundlicher ausgebaut werden. Die Gemeinde besitzt zudem zwei Strandbäder im Steinibachried und im Winkel. Wenn schon öffentliche Seezugänge geschaffen werden sollen, sind diese Strandbäder im Gemeindebesitz öffentlich zu gestalten, ohne dass dafür Eintritt bezahlt werden muss. Es ist stossend, wenn ein Gemeinwesen eigene Grundstücke nicht öffentlich zugänglich macht, dies aber Privaten gegen deren Willen aufzwingen will.

Antrag 2
Auf ein Enteignungsrecht ist generell zu verzichten.

Begründung:
Die zwingende Voraussetzung - ein überwiegendes öffentliches Bedürfnis - ist nicht gegeben. Wie ausgeführt, bestehen schon genügend viele öffentliche Seezugänge auch mit Bade- und Ruheplätzen. Eine Ausweitung entspricht keinem zwingenden Bedürfnis. Viel wichtiger ist, die bestehenden Seezugänge besser auszubauen und den durch sie verursachten Verkehr besser zu steuern.

Antrag 3
Der Rebberg Rosenau ist in der Landwirtschaftszone zu belassen.

Begründung:
Der Rebberg und der "Rosenauer" sind eines der wenigen bekannten Horwer Qualitätsprodukte. Die Rebfläche sollte nicht ohne zwingenden Grund eingeschränkt werden. Der Rebberg bildet zudem einen wichtigen Landschaftskorridor von der Landwirtschaft zum See, der eher ausgebaut als reduziert werden soll. Diese Fläche ist übrigens in der Landwirtschaftszone, die nicht wieder der Bauzone zugeordnet werden darf.

Antrag 4
Neueinzonungen, insbesondere von Landwirtschaftszonen, sind zurückhaltender vorzunehmen.

Begründung:
Die Landwirtschaftszonen bilden den schon heute knappen Erholungsraum auf der Halbinsel. Dieser darf nicht noch mehr eingeschränkt werden. Vor Jahren erfolgte eine mühsame Rückzonung von Bauzonen in Landwirtschaftszonen. Dies wieder umzukehren, ist nicht zu begründen.

Eine breit abgestützte Trägerschaft (16 Organisationen) sammelt zurzeit Unterschriften für eine eidgenössische Landschaftsinitiative "Raum für Mensch und Natur", die eine haushälterische Nutzung des Bodens verlangt. Diese wird zweifelsfrei bis zum Ablauf der Sammelfrist (10.01.2009) zustande kommen. Einzonungen von Nicht-Baugebieten dürfen dann nicht mehr genehmigt werden. Das fragwürdige Heil des Wachstums ist eher in einer Verdichtung bestehender überbauter Gebiete zu suchen.

Antrag 5
Auf neue Einzonungen im Gebiet Stegen, Felmis und Hürliweid ist zu verzichten.

Die Einzonung von Landstreifen in Bauland ist nicht nötig und nur plangrafisch zu begründen.

Auf die Grünzone, die einen Erholungspark Felmis-Grämlis ermöglichen soll, ist ebenfalls zu verzichten. Dieses Land wird noch landwirtschaftlich genutzt. Dieses soll so bleiben. Einleuchtende Vorschläge, wie die Landwirtschaft gestärkt werden kann, fehlen in der Planung.

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung