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Beschluss Nr. 1515 Fonds für Spielplatz- und Freizeitanlagen

Geschäftsart
Beschluss
Datum
20. März 2014
Beschreibung
Fonds für Spielplatz- und Freizeitanlagen
Ab sechs Wohnungseinheiten haben Bauherren eine Ersatzabgabe zu leisten, wenn kein eigener Spielplatz erstellt werden kann. Neu sollen diese erhobenen Beiträge in einem Fonds für Freizeit- und Spielplatzanlagen einfliessen. Alle Parteien und Kommissionen betonten, dass intakte und grosszügige Spielplätze wichtig und eine positive Visitenkarte für Horw seien. Die Schaffung des Fonds wurde mit 25:1 

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