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Beschluss Nr. 1461 Budget 2012

Nummer
1461
Geschäftsart
Beschluss
Status
Erledigt
Datum
17. November 2011
Beschreibung
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist mit dem Antrag des Gemeinderates nicht einverstanden, dass ein Teil des budgetierten Buchgewinns aus dem Verkauf von Liegenschaften zur Deckung des Defizits verwendet wird. Sie will, dass der gesamte Buchgewinn von 5 Mio. Franken als Rückstellung für das Oberstufenschulhaus verwendet wird. Das Budgetdefizit erhöht sich dadurch aber auf 2.1 Mio. Franken, was für die GPK nicht akzeptabel ist. Der Antrag der SVP, auf das Budget gar nicht erst einzutreten, wird mit 16:9 Stimmen abgelehnt.

Der Einwohnerrat beschliesst, dass für die Seewasserfassung beim Seefeld kein Servicevertrag abgeschlossen wird und diese bei einem Defekt nicht mehr repariert wird. Es sei günstiger, Wasser ab Hydranten zu beziehen. Der Gemeinderat muss sich mit den Vereinen einigen, auf welche Anschaffungen verzichtet wird, damit bei den Sportanlagen Seefeld 20'000 Franken eingespart werden können. Der Einwohnerrat will auch kein Radwegkonzept sowie die Erneuerung von Abfallbehältern bei den Bushaltestellen. Die Budgetpositionen für einen Personenunterstand bei der Hochschule Luzern – Technik & Architektur sowie einen Fahrradunterstand bei der Bushaltestelle Stegen werden gestrichen. Die Honorare für Planungsaufträge im Zusammenhang mit der Raumplanung werden um 150'000 Franken gekürzt. Für das Ortsmarketing dürfen bei den Ortseingängen keine Stelen gestellt werden. Der Lohn des Personals wird nur um 1 und nicht wie vom Gemeinderat beantragt 1.5 %.

Der Einwohnerrat will den gesamten budgetierten Buchgewinn aus Liegenschaftsverkäufen von 5 Mio. Franken rückstellen. Der Antrag der CVP, je 2.5 Mio. Franken für den Südbahnhof und das Oberstufenschulhaus zu verwenden, obsiegt mit 15 Stimmen dem Antrag der GPK, die gesamten 5 Mio. Franken für das Oberstufenschulhaus zurückzustellen (12 Stimmen).

Das Budget wird schliesslich mit einem Defizit von 1,777 Mio. Franken mit 17:9 Stimmen genehmigt. Der Beschluss des Einwohnerrates unterliegt dem fakultativen Referendum der Stimmberechtigten.

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Datum Sitzung