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Beschluss Nr. 1428 Planungsbericht Liegenschaftspolitik

Nummer
1428
Geschäftsart
Beschluss
Status
Erledigt
Datum
20. Oktober 2011
Beschreibung
Der Gemeinderat stellt Antrag auf Verschiebung des Geschäftes, damit der Planungsbericht in Kenntnis von Finanz- und Aufgabenplan sowie dem Budget beraten wird. Mit 8:10 Stimmen beschliesst der Einwohnerrat jedoch, dass das Geschäft wie traktandiert behandelt wird. Für die L2O ist der Bericht teilweise mangelhaft, sie beantragt deshalb dessen Rückweisung. Der Einwohnerrat lehnt jedoch mit 22:5 Stimmen diesen Antrag ab.

Der Bericht zeigt auf, dass im Vergleich zu anderen Gemeinden das Finanzvermögen der Gemeinde Horw hoch ist und ebenfalls hohe stille Reserven vorhanden sind. Der Bericht listet die Grundstücke der Gemeinde auf sowie welche dieser Grundstücke der Gemeinderat im Liegenschaftsportfolio behalten und welche kurz- oder mittelfristig verkauft bzw. im Baurecht abgegeben werden sollen. Im Rahmen der Detailberatung wird u.a. über folgende Bemerkungen abgestimmt:

  • Die CVP will, dass Buchgewinne nicht für die Deckung von strukturellen Defiziten verwendet werden (20:3 Stimmen).
  • Die L2O will, dass die durch die Veräusserung von Grundstücken frei werdenden Mittel gezielt für die Realisierung von wichtigen Projekten eingesetzt werden (17:12 Stimmen).
  • Thomas Zemp, CVP, wünscht, dass Gebäude der Gemeinde primär nach funktionalen Kriterien definiert und erstellt werden (20:0 Stimmen).
  • Mit 14:11 Stimmen ist der Einwohnerrat gegen die beantragte Bemerkung der SVP, dass die Gemeinde Grundstücke grundsätzlich im Baurecht abgibt. Nur wenn sehr gewichtige Grundstücke gegen eine Abgabe sprechen, sollen diese veräussert werden.
  • Ebenfalls mit 19:2 Stimmen abgelehnt wird der Antrag auf Bemerkung der Bau- und Verkehrskommission, dass das Steuersubstrat der vorgesehenen Nutzung nicht als eines der Kriterien für den Zuschlag gilt.

Mit 15:11 Stimmen wird der Planungsbericht zur Kenntnis genommen. Der Einwohnerrat beschliesst knapp mit 13:12 Stimmen, nicht über die Aufhebung der Zweckbindung des Veräusserungsgewinns aus Anlagen des Finanzvermögens der ehemaligen Bürgergemeinde im vorgelegten Bericht und Antrag zu entscheiden.

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung