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Beschluss Nr. 1414 Zonenplan und Bau- und Zonenreglement

Nummer
1414
Geschäftsart
Beschluss
Status
Erledigt
Datum
25. März 2010
Beschreibung
Der Gemeinderat legt dem Einwohnerrat die Totalrevision des Bau- und Zonenreglements sowie des Zonenplans vor.

Vorberatende Kommission, CVP und SVP begrüssen die vorliegende Totalrevision. Die FDP schätzt das Naherholungsgebiet der Halbinsel sehr, hätte aber grössere Einzonungen auf der Halbinsel gewünscht, damit vermehrt zahlungskräftige Steuerzahler nach Horw ziehen. Die L2O steht hinter der Verdichtung im Zentrum, der neu geschaffenen Zentrumszone Bahnhof und damit der Schonung der Landschaft auf der Halbinsel.

Der Rat folgt den Anträgen des Gemeinderates bzw. der vorberatenden Kommission grossmehrheitlich. U.a. beschliesst er Folgendes:

  • Grundstück Nr. 234, Bireggwald/Stutz wird von der Freihaltezone (Nichtbauzone) in die Grünzone (Bauzone) umgezont.
  • Der Rütiwald wird nicht mit einer kommunalen Naturschutzzone überlagert.
  • Der Aussichtsschutz wird zwischen Tannegg und St. Niklausen durchgehend vorgesehen.
  • Auf eine Naturschutzzone in der Tanneggbucht wird verzichtet.
  • Der bereits überbaute Teil des Areals Wegmatt wird in die Wohnzone 4 0.75 umgezont und der unüberbaute Streifen entlang der Bahnlinie wird in der Arbeits- und Wohnzone belassen.
  • Auf eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen in der Horwerbucht vor dem Rüteli wird verzichtet.
  • Im Zonenplan werden Allee, Einzelbaum, Baumgruppe, Hecke, Feldgehölz, Uferbestockung, Parkanlage, Tümpel und Weiher nicht als Festsetzungsinhalt sondern als Orientierungsinhalt bezeichnet.

Das Bau- und Zonenreglement, der Zonenplan sowie die unerledigten Einsprachen werden in 1. Lesung einstimmig beschlossen, wie sie aus der Beratung hervorgegangen sind. Voraussichtlich am 27. Mai 2010 erfolgt die 2. Lesung. Die Volksabstimmung ist am 26. September 2010 geplant.

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung