Umweltmassnahmenplan
Der Umweltmassnahmenplan 2000 wurde von der Umwelt-, Natur- und Energiekommission erarbeitet und gilt als allgemeine Leitlinie für die Umweltpolitik der Gemeinde Horw.
Ziele und Massnahmen im Kurzüberblick
Abfall
- Grundsatz: Vermeiden, Vermindern, Verwerten.
- Ziel: Recyclingquote erhöhen, Kehrichtmenge senken.
- Massnahmen: verursachergerechte Abfallgebühren, zentrale Sammelstelle, Information der Bevölkerung.
- intern: Vorbildfunktion der Gemeindeverwaltung: Büroökologie (Weiterbildung, Kurse); Abfallberatung der Schulen durch Umwelt- und Naturschutzstelle.
Boden
- Grundsatz: Schutz des Bodens und der Bodenfruchtbarkeit.
- Ziel: Altlasten sanieren, Schadstoffeinträge und Bodenverdichtung verringern, Bodenversiegelung möglichst gering halten.
- Massnahmen: Messung der Bodenqualität in Landwirtschaft und Familiengärten, Bodenschutz innerhalb von Baubewilligungen berücksichtigen, Nachführen des Altlastenkatasters.
- intern: Vorbildfunktion auf öffentlichem Grund, u.a. bei der Feldrandkompostieranlage.
Luft
- Grundsatz: Vermindern der Luftbelastung durch SO2, VOC, NOX, Entlastung der Siedlungsräume.
- Ziel: Einhalten der Luftreinhalteverordnung.
- Massnahmen: Fördern von Energiesparmassnahmen mittels Aktionen und Information, unterstützen kantonaler und eidg. Programme, fördern des ÖV und von Tempo 30.
- intern: Sanierung gemeindeeigener Gebäude, umstellen auf VOC freie Produkte, fördern von Fahrgemeinschaften, Benutzung ÖV und Velo.
Lärm
- Grundsatz: Möglichst geringe Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt durch Lärm.
- Ziel: Einhaltung der Lärmschutzverordnung auf dem Gemeindegebiet.
- Massnahmen: Lärmbekämpfung an der Quelle: beim Verkehr (Temporeduktionen, Förderung von Velo und ÖV), bei Anlagen (Lösung für Schiessanlage suchen, Mitarbeit bei der Sanierung A2).
Wasser
- Grundsatz: Naturnahe und saubere Gewässer erhalten und fördern.
- Ziel: Erhaltung bzw. Revitalisierung natürlicher Gewässersysteme, Reduktion des Fremdwasseranteils in der Kanalisation, Reduktion der Abwasserbelastung.
- Massnahmen: Landwirtschaft: Kontrolle der Düngevorschriften und der wichtigsten Bäche usw., Haushalt und Gewerbe: Kosten nach Verursacherprinzip, Information. Bauvorhaben: Trennung von Meteorwasser und Schmutzwasser, Zurückhalten von Meteorwasser. Revitalisierung von Bächen und Seeufern.
Energie
- Grundsatz: Hinwirken auf einen nachhaltigen Umgang mit Energie.
- Ziel: Stabilisieren des Gesamtverbrauchs fossiler Energien, Dämpfung des Wachstums des Elektrizitätsverbrauchs, Fördern erneuerbarer Energien.
- Massnahmen: Erarbeiten eines Energiekonzeptes, Information der Bevölkerung.
- intern: Energetische Sanierung gemeindeeigener Bauten, Vorbildfunktion im Umgang mit Energie.
Natur und Landschaft
- Grundsatz: Erhalten und Aufwerten naturnaher Lebensräume, Vernetzen von Lebensräumen und Neuschaffen von naturnahen Strukturen im intensiv genutzten Gebiet.
- Ziel: Schutz wertvoller Biotope und Parkanlagen. Schaffen von Vernetzungsstrukturen gem. Naturschutzleitplan, Verbessern der Siedlungsökologie, Sensibilisieren der Bevölkerung.
- Massnahmen: Umsetzung des Naturschutzleitplans mit zwei Schwerpunktsgebieten: a) Stillgewässer und Bäche, b) Pilatus-Osthang inkl. Gebiet der A2. Informationtätigkeit für die Bevölkerung.
- intern: Unterhalt öffentlicher Anlagen, Schulung des Personals.