Teilrevision Nutzungsplanung geht am 9. Juni in die zweite öffentliche Auflage
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Grundstück Nr. 471, dessen Abstellplätze nördlich der Strasse Wegmatt im rechtskräftigen Zonenplan der Industriezone mit Vorschriften aus dem Jahr 1996 zugewiesen sind. Aufgrund der neu einzuführenden kantonalen Baubegriffe wird die Zonierung hier aktualisiert und in diesem Zuge eine Pendenz aus früheren Ortsplanungsrevisionen aufgearbeitet: Das Gebiet wird in die Arbeits- und Wohnzone umgezont und mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Damit steht das Gebiet auch zukünftig Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben zur Verfügung, wobei die Gestaltungsplanpflicht eine optimale Abstimmung zu den umgebenden Quartieren sicherstellen soll.
Eine weitere Änderung betrifft die neue Zone Quartiererneuerung, die in den vier Gebieten Kirchmättli, Langensand, Under Spisse und Breite die bestehenden Sondernutzungsplanungen ablösen soll. Mit der zweiten Auflage werden die bestehenden Ausnützungsreserven in das zulässige Nutzungsmass überführt. In diesem Zusammenhang wird die neue Grünzone im Gebiet Underhasli reduziert.
In den Wohnzonen W2a und W2b wird aufgrund der landschaftlich sensiblen Lage die zulässige Gesamthöhe leicht reduziert. Als Ausgleich soll die Überbauungsziffer erhöht werden, damit auch zukünftig das gleiche Nutzungsmass möglich ist.
Für die Förderung von preisgünstigen Wohnungen wird eine Kombination des dafür vorgesehenen Bonus auf die Überbauungsziffer mit dem Bonus von freiwilligen Gestaltungsplänen zugelassen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Festlegung des Gewässerraums und die Zielsetzungen einzelner gestaltungsplanpflichtiger Gebiete.
Geänderte Unterlagen werden aufgelegt
Zu den geänderten Unterlagen gehören der Zonenplan A, das Bau- und Zonenreglement sowie die Gewässerraumkarten. Während der öffentlichen Auflage können Personen, Behörden und Organisationen mit einem schutzwürdigen Interesse Einsprache zu den geänderten Inhalten erheben. Über die Einsprachen wird der Einwohnerrat voraussichtlich im Herbst 2023 entscheiden.
Die in der ersten öffentlichen Auflage eingereichten Einsprachen behalten ihre Gültigkeit. Sie werden gemeinsam mit den Einsprachen aus der zweiten öffentlichen Auflage – sofern sie nicht gütlich erledigt werden – Bestandteil der Urnenabstimmung sein – voraussichtlich im Frühjahr 2024.
- Die Unterlagen der zweiten öffentlichen Auflage sind ab Freitag, 9. Juni in der Gemeindeverwaltung und auf www.ortsplanung-horw.ch einsehbar. Dort finden Sie zusätzlich erläuternde Kurzfilme und weitere Informationen.