Teilrevision Ortsplanung wird öffentlich aufgelegt – Gemeinderat informiert
Die öffentliche Auflage dauert vom 29. August bis zum 27. September. In die Auflage kommen das Bau- und Zonenreglement, die Zonenpläne A und B, die Naturschutzverordnung und das Aussichtsschutzreglement. Die Unterlagen können während der Auflagefrist online unter www.ortsplanung-horw.ch und im Gemeindehaus eingesehen werden. Ab Beginn der Auflage gilt für Baugesuche sowohl das bestehende wie auch das neue Recht.
Für alle Interessierten findet am Dienstag, 30. August um 19.30 Uhr in der Horwerhalle eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Der Gemeinderat und die Fachplanenden informieren über die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung, der kantonalen Vorprüfung und über den weiteren Prozess der Teilrevision. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Zugehörige Objekte
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