Zum Schutz der Jungtiere im Wald müssen Hunde an die Leine
Der Frühling ist da: Vögel legen ihre Eier, Rehgeissen setzen ihre Kitze ab und Dachse, Füchse und Feldhasen hegen ihren Nachwuchs. In den ersten Wochen sind die Jungtiere ihrer Umwelt praktisch schutzlos ausgeliefert. Freilaufende Hunde könnten am Boden versteckte Nester und Jungtiere aufspüren. Das kann für Jungtiere den Tod oder zumindest viel Stress zur Folge haben.
Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Kanton Luzern deshalb eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und in der Distanz von 50 Metern zum Waldrand. Wer diese Regel nicht beachtet, kann gebüsst werden.
In Wildtier- und Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr über. Unter www.map.geo.admin.ch können diese Gebiete auf einer interaktiven Karte eingeblendet werden.