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Interpellation Nr. 2022-757 von Ruth Strässle-Erismann, FDP, und Mitunterzeichnenden: Wie weiter mit abgeschriebener Hardware?

Nummer
2022-757
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
21. November 2022
Verfasser/Beteiligte
Strässle-Erismann Ruth (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in), Maissen Stefan (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Schoch Francesca (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in), Steiger Urs (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Eingegangen am 21. November 2022
Schriftlich beantwortet am 5. Januar 2023

Im März 2018 wurde ein Sonderkredit für den Ausbau der ICT-Infrastruktur in der Gemeindeschule Horw überwiesen. Dieser Kredit beinhaltete u.a. über 400'000 Franken für Notebooks. In der September-Einwohnerratssitzung 2022 wurde ein erneuter Sonderkredit für ICT-Infrastruktur der Gemeindeschule Horw 2023-2028 überwiesen. Dieser Sonderkredit beinhaltet weitere 576 digitale Endgeräte im Wert von 468'000 Franken.

Diese Geräte werden in vier Jahren abgeschrieben, jedoch für fünf Jahre im Einsatz sein. In der Oktobersitzung 2022 hat der Einwohnerrat die IT-Gesamterneuerung der Gemeinde Horw gutgeheissen. Auch in diesem Geschäft werden Notebooks von Verwaltung und Kirchfeld ersetzt. Natürlich werden nicht nur Laptops, Notebooks, iPads angeschafft, sondern noch einiges mehr, das nicht einzeln aufgeführt wird.

Bei einer grossen Gemeinde wie Horw kommt doch einiges zusammen. Durch die Schlagwörter wie Ressourcenoptimierung, Klimaneutralität, recyclebar, kurze Anfahrtswege, Kostenoptimierung ergeben sich einige Fragen.

  1. Wie kann die Gemeinde bereits bei der Bestellung achten, dass aktuelle Anforderungen an die Geräte erfüllt werden? Gibt es Hinweise via Labels, die solche Geräte unterscheiden, auszeichnen oder sich klar von anderen abheben? Welche Kriterien werden festgelegt, um bei einer Bestellung zu berücksichtigen?
  2. Gibt es in der Gemeinde Horw einen Ablöseplan, wo festgelegt wird, in welcher Reihenfolge die Geräte ausgewechselt werden? Gemäss B+A findet dies in der Regel nach fünf Jahren statt. Wenn alle Geräte gleichzeitig ersetzt werden, ist das eine grosse Deinstallation und Installationsübung. Wie funktioniert dieser Ablauf und benötigt es in dieser Zeit zusätzliche IT-Ressourcen?
  3. Was geschieht mit den alten Geräten, welche oft noch funktionstüchtig sind? Wie muss man sich den Entsorgungsprozess vorstellen? Verursacht die Ablösung, nebst den Anschaffungskosten, noch weitere Kosten für die Entsorgung alter Geräte? In welchem Verhältnis stehen diese Kosten?
  4. Bestimmt gibt es Menschen, die gerne einen «alten» noch funktionstüchtigen Laptop oder Ähnliches übernehmen würden. Wird diese Möglichkeit angeboten? Wenn nicht, könnte sich die Gemeinde Horw vorstellen, solche Laptops und weitere Geräte der Horwer Bevölkerung anzubieten, bevor diese weiterverteilt oder entsorgt werden?
  5. Vor allem in der Schule würde sich so ein Vorgehen bestimmt lohnen. In einer Nachbargemeinde wird dies bereits so gehandhabt. Die Schüler erhalten in der Primarklasse einen persönlichen Laptop und nach fünf Jahren, somit am Ende der obligatorischen Schulzeit, dürfen die Schulabgänger diesen behalten. Wäre die Gemeinde Horw bereit, ein solches Szenario zu prüfen und evtl. umzusetzen?
  6. Gibt es eine Übersicht oder Kennzahl des Stromverbrauches, wo festgestellt werden kann, wie sich der Stromverbrauch in der Schule/Verwaltung in den letzten Jahren durch die diversen IT-Aufrüstungen entwickelt hat?

Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

Fraktion
FDP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_757_Wie_weiter_mit_abgeschriebener_Hardware.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_757_Wie_weiter_mit_abgeschriebener_Hardware.pdf
Datum Sitzung