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Interpellation Nr. 2022-754 von Hans Stampfli, SVP, und Mitunterzeichnenden: Wohnraumsuche für Flüchtlinge – Situation in Horw?

Nummer
2022-754
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
23. August 2022
Verfasser/Beteiligte
Stampfli Hans (Erstunterzeichner/-in), Eberhard Reto (Mitunterzeichner/-in), Georgy Roger (Mitunterzeichner/-in)

Antonio Simoes, SVP (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 23. August 2022
Schriftlich beantwortet am 17. November 2022

Mit einer Medienmitteilung vom 24. Juni 2022 informierte die Gemeinde Horw darüber, dass sie ab dem 1. September 80 Plätze für Geflüchtete zusätzlich zur Verfügung stellen müsse. Mitte August passte der Kanton das Kontingent von Horw zwar neu auf eine unbekannte Anzahl Plätze an. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Gemeinde – ungeachtet des allgemein hohen Drucks auf bezahlbaren Wohnraum – solchen für zusätzliche Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung stellen muss. Sie sucht deshalb Vermieter, die über leerstehende Wohnungen in Horw verfügen oder wissen, dass ein Leerstand bevorsteht. Gemäss Vorgabe des Kantons sollen entsprechende Unterkünfte den geflüchteten Menschen mindestens für ein Jahr zur Verfügung stehen.

Die Nachfrage nach Wohnungen mit einem ausgeglichenen Preis-/Leistungs-Verhältnis ist auch in der Region Luzern anhaltend und trotz reger Bautätigkeit sehr hoch. Ausländische wie Schweizer Familien suchen oft längere Zeit nach einer für sie passenden und «bezahlbaren» Wohnung, was in einer Zeit von hoher Inflation und hohen Energiekosten noch herausfordernder geworden ist. Der Kanton Luzern greift mit der Anordnung, geflüchtete Menschen in jeder Gemeinde aufzunehmen (und für sie zu sorgen) und wohl besonders mit detaillierten Vorgaben nicht wenig in den Wohnungsmarkt seiner Gemeinden ein. So sind die Gemeinden unter anderem dazu angehalten, qualitativ guten Wohnraum mindestens für ein Jahr zur Verfügung zu stellen. Gelingt es einem kommunalen Gemeinwesen jedoch nicht, Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität dem Kanton zur Verfügung zu stellen, ist es ab dem 1. September dazu verpflichtet, eine Ersatzabgabe an den Kanton zu leisten. Einen Verzicht auf Aufnahme von Flüchtlingen duldet der Kanton offenbar nicht. Demzufolge sind die Luzerner Gemeinden so oder anders im Zugzwang.

Der Interpellant und die Mitunterzeichnenden erkundigen sich vor diesem Hintergrund nach der aktuellen Lage in der Gemeinde Horw wie folgt:

  1. Wie viele Wohnungen für wie viele Personen vermag Horw per September 2022 und im Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation dem Kanton anzumelden?
  2. Wie viele Privatpersonen/institutionelle Vermieter haben sich auf die Medienmitteilung vom 24. Juni 2022 hin bei der Gemeinde gemeldet und privaten Wohnraum als Unterkunft für Flüchtlinge angeboten? Wie viele Wohnungen konnten davon angenommen bzw. mussten abgelehnt werden?
  3. Können dem Kanton gemeindeeigene Liegenschaften als Unterkunft für Flüchtlinge angeboten werden? Welche Liegenschaften würden dafür zur Verfügung stehen?
  4. Welche Angebote wurden vom Kanton bereits abgelehnt und mit welchen Begründungen?
  5. Wie hoch sind allfällige Ersatzabgaben der Gemeinde an den Kanton (in Franken und Prozent der erfüllten Vorgaben)?
  6. Welche (Mehr-) Kosten wie namentlich bezüglich Schulwesen, Infrastruktur, Administration der Gemeinde etc. fallen deswegen bei der Gemeinde an? An welchen Kosten und gegebenenfalls in welchem Umfang beteiligt sich daran der Kanton Luzern?
  7. Gibt es eine Entschädigungsbeschränkung, z. B. Fr./m2 oder pro Person? Oder können auch Luxuswohnungen zu überhöhten Mietzinsen der Gemeinde angeboten werden?
  8. Wie beurteilt der Gemeinderat die vom Kanton vorgegebenen Kriterien für eine angemessene Unterkunft für Flüchtlinge?
  9. Wie beurteilt der Gemeinderat die Auswirkungen der kantonalen Anordnung auf den Wohnungsmarkt in Horw, zusätzlichen Platz für Flüchtlinge zur Verfügung stellen zu müssen? Gibt es deswegen benachteiligte Gruppen und welche?
  10. Aus welchen Staaten stammen die in Horw untergebrachten Flüchtlinge? Wie hoch ist insbesondere der Anteil von Personen aus der Ukraine?
  11. Wie beurteilt der Gemeinderat die Entwicklung bezüglich der Aufnahme und Versorgung weiterer Flüchtlinge? Welche Massnahmen trifft er im Hinblick darauf?

Wir danken dem Gemeinderat für die Abklärungen und Beantwortung unserer Fragen.

Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung