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Postulat Nr. 2021-736 von Urs Steiger, L20, und Mitunterzeichnenden: Quartiergerechte Einfriedungen

Nummer
2021-736
Geschäftsart
Postulat
Status
Erledigt
Datum
24. September 2021
Verfasser/Beteiligte
Steiger Urs (Erstunterzeichner/-in), Barmet Pius (Mitunterzeichner/-in), Beck Bertschmann Bettina (Mitunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Camenzind Leo (Mitunterzeichner/-in), Fallet André (Mitunterzeichner/-in), Galbraith Sofia (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Lindegger Yvonne (Mitunterzeichner/-in), Luthiger Daniela (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Portmann Toni (Mitunterzeichner/-in), Rölli Urs (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in), Strässle-Erismann Ruth (Mitunterzeichner/-in), Studer Ivan (Mitunterzeichner/-in)

Tamino Müller, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 24. September 2021
Überwiesen am 17. Februar 2022 mit 14:10 Stimmen bei 3 Enthaltungen
Abgeschrieben am 22. September 2022

Einfriedungen von Grundstücken trennen nicht nur öffentlichen von privatem Raum, sondern prägen den Quartiercharakter grundsätzlich. Je nach Ausgestaltung ergibt sich daraus etwa ein offener, lebendiger Quartiercharakter oder eine beklemmende, beängstigende Atmosphäre. Trotz dieser hohen Bedeutung der Einfriedungen für den Quartiercharakter enthält das aktuelle BZR kaum Vorgaben oder Leitlinien zu den Einfriedungen. Eine Ausnahme sind die Landhauszonen, wo Mauern nicht höher als 1.5 Meter sein dürfen. Zudem dürfen Einfriedungen die Aussicht nicht behindern.

In diesem Frühjahr wurde an der Brändistrasse eine Einfriedung aus Blech bewilligt und realisiert, die völlig von bisherigen quartierüblichen Einfriedungen abweicht und eine Bidonville-Atmosphäre verströmt. Würden weitere vergleichbare Einfriedungen realisiert, bedeutete dies einen erheblichen Verlust an Siedlungsqualität.

Wir fordern daher den Gemeinderat auf, im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung für die Einfriedungen eine geeignete Regelung vorzuschlagen. Sie soll es ermöglichen, im Baubewilligungsverfahren auf die Ausgestaltung der Einfriedung einzuwirken, bei Lebhägen einheimische Pflanzen zu verlangen und gegebenenfalls die Bewilligung zu verweigern.

Wir danken für die Bearbeitung dieses Anliegens.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung