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Dringliche Motion Nr. 2017-289 von Hannes Koch, L2O, und Mitunterzeichnenden: Prüfung Bauernhof Grämlis weiter als Ganzes zu betreiben

Nummer
2017-289
Geschäftsart
Dringliche Motion
Status
Abgeschrieben
Datum
3. April 2017
Verfasser/Beteiligte
Biese Jürg (Mitunterzeichner/-in)
Hannes Koch (Erstunterzeichner/in)
Peter Bucher (Mitunterzeichner/in)
Pia Koefoed (Mitunterzeichner/in)
Urs Manser (Mitunterzeichner/in)
Nathalie Portmann (Mitunterzeichner/in)
Claudia Röösli (Mitunterzeichner/in)
Mario Schenkel (Mitunterzeichner/in)
Caroline Wiezel (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Dringliche Motion Nr. 2017-289
Prüfung Bauernhof Grämlis weiter als Ganzes zu betreiben
Koch Hannes, L2O, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 3. April 2017
Überwiesen am 6. April 2017
Abgeschrieben am 14. Dezember 2017

Mit der Beantwortung der Interpellation Nr. 2017-668 wurden einige Fragen geklärt, aber auch neue aufgeworfen. In der mündlichen Beantwortung wurde in erster Linie die Grösse des Grämlis so beurteilt, dass diese nicht ausreichend sei, um selbstständig wirtschaftlich zu funktionieren. Zudem wurde argumentiert, dass die Verteilung des Landes die umliegenden Bauernhöfe stärken würde. Als fundierte Beurteilung für das Weiterbestehen des Grämlis ist ausschliesslich der Bericht der BBZN genutzt worden. Dieser Bericht zeigt jedoch auf, dass der Hof betriebswirtschaftlich genau eine Punktlandung ist. Der Bericht der BBZN macht keine Aussagen darüber, welche Massnahmen die umliegenden Höfe schlussendlich wirklich stärken werden.

Die Beantwortung der Interpellation Nr. 2017-668 wie auch die Gespräche mit den Gemeinderäten und Menschen aus der Bevölkerung inklusive der Landwirtschaft, wirft folgenden Fragen auf:
  1. Die Durchschnittsgrösse eines Hofes auf der Halbinsel beträgt 12 ha. Der Grämlishof hat eine Grösse von 17 ha. Wenn der Hof für vier Landwirtschaftsbetriebe zur Sicherung aufgeteilt wird, hat der durchschnittliche Landwirtschaftsbetrieb dann neu eine Grösse von 17 ha. Inwiefern stärkt dies also die Landwirtschaft nachhaltig?
  2. Es werden Aussagen gemacht, dass der Grämlishof nicht rentabel sei und in Zukunft grosse Kosten verursachen werde. Der Bericht der BBZN zeigt, wie oben bereits beschrieben, dass der Hof kostendeckend ist. In der Rechnung 2015 gibt es keinen Posten beziehungsweise Bauernhof Grämlis und im Budget 2017 auch nicht. Die L2O geht davon aus, dass die Kosten entstehen werden, weil in der Vergangenheit der Unterhalt der Gebäude in "einfacher Form" gehalten wurde. Nun ist die Idee, mit der Verpachtung einen Teil der Sanierung zu finanzieren.
  3. Weiter ist aber im Budget 2017 das "Vorprojekt Landwirtschaftsbetrieb Grämlis" beschrieben, welches mit 60'000 Franken beziffert ist (Budget 2017 der Gemeinde Horw, S. 128). Weiter heisst es auf S. 163 des Budgets 2017: "Damit die Zukunft und Nutzung des Landwirtschaftsbetriebes Grämlis weiter entschieden werden kann, ist eine Analyse mit Variantenstudium bezüglich Strategie, Nutzung und Sanierung des Wohnhauses, des Stöcklis sowie des Betriebsgebäudes vorzusehen."
  4. Bezüglich Bachöffnung stellt sich die Frage, wie viele Bäche dies sind und wie viel Land diesbezüglich gebraucht wird. Ein wirklich logischer Zusammenhang zwischen dem Bachthema und der Auflösung eines gemeindeeigenen Hofes ist nicht ersichtlich.
  5. Das Ziel der Schaffung von Naturland oder von ökologischer Ausgleichsfläche ist sehr zu begrüssen. Die Auflage für die ökologische Ausgleichsfläche (7 % des Nutzlandes) obliegt den Landwirtschaftsbetrieben. Dies kann und muss nicht durch die Gemeinde erfolgen und kann schon gar nicht auf Kosten des eigenen Landwirtschaftsbetriebes geschehen. Es kann aber in geeignetem Rahmen von der Gemeinde unterstützt werden.
  6. Welche Betriebsarten könnten einen Nutzen für die Gemeinde Horw bringen und den Landwirtschaftsbetrieb erhalten? Diese Frage ist nie (öffentlich) gestellt worden, zudem hat die L2O keine Antwort darauf erhalten
  7. Wäre ein Hinzupachten der gemeindeeigenen Parzellen Nrn.188 und 225 eine Unterstützung für einen starken Hof mit Vorbildcharakter? Dies gilt es zu prüfen.
  8. Das Verpachten liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Auflösung eines gemeindeeigenen Bauernhofes jedoch nicht!

All diese Punkte und noch mehr veranlassen uns den Gemeinderat aufzufordern, die Aufgabe, welche im Gemeindebudget 2017 "499022 Vorprojekt Landwirtschaftsbetrieb Grämlis" wie damals beschrieben, umzusetzen und dem Einwohnerrat einen Planungsbericht vor der Auflösung des Hofes zu unterbreiten. Zumindest muss in der Ausschreibung auch die Übergabe des bisherigen Hofes als Ganzes an einen neuen Pächter als Variante abgeklärt werden. Somit wird nicht eine Variante schon im Voraus ausgeschlossen.
Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung