Teilrevision der Ortsplanung: Jetzt werden die Einsprachen behandelt
55 Einsprachen betreffen Themen der Nutzungsplanung, zehn Einsprachen beziehen sich auf die Revision der Naturschutzverordnung und neun Einsprachen zielen sowohl auf die Naturschutzverordnung als auch auf die Nutzungsplanung ab. Im Fokus stehen dabei – wie bereits in der öffentlichen Mitwirkung – die Regeln zur Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Hier geht es vor allem um die Höhenmasse in den Wohnzonen W2a und W2b sowie an Hanglagen, ausserdem um das zulässige Mass an Aufschüttungen und Abgrabungen. Weitere Einsprachen betreffen die Aufnahme von neuen Naturobjekten.
Öffentlich aufgelegt wurden vom 29. August bis zum 27. September die folgenden teilrevidierten Instrumente: das Bau- und Zonenreglement, die Zonenpläne A und B, die Naturschutzverordnung, das Aussichtsschutzreglement, die Gewässerraumkarten, die Waldfeststellung sowie die erläuternden Dokumente und Unterlagen.
Wie geht es nun weiter?
Die Projektsteuerung hat die Einsprachen ausgewertet. Zurzeit sind Einspracheverhandlungen zwischen der Gemeinde und den Einsprecherinnen und Einsprechern im Gang. Ende Jahr sollen diese abgeschlossen sein. Anfang 2023 wird das Dossier dem Einwohnerrat zu einer ersten Lesung vorgelegt. Dort werden auch die Einsprachen behandelt, die nicht gütlich erledigt werden konnten.
- Weitere Informationen und vier erläuternde Kurzfilme auf www.ortsplanung-horw.ch