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Beschluss Nr. 1680 Planungsbericht "Transformationsprozess Zwischenbühne"

Nummer
1680
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Status
Pendent Legislative
Datum
25. November 2021
Beschreibung

Der Einwohnerrat hat den Planungsbericht «Transformationsprozess Zwischenbühne» mit 16 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Nachtragskredit im Globalbudget 2022 im Aufgabenbereich 404 Kultur im Betrag von 58'000 Franken wurde mit 24 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft mit 18 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.

Der Planungsbericht sieht vor, dass das Kulturhaus Zwischenbühne ab 1. Januar 2022 vollumfänglich von der Gemeinde Horw übernommen wird. So soll die Problematik der verschiedenen Verantwortlichkeiten und Abhängigkeiten gelöst werden. Bestehende Ressourcen können besser genutzt und Veranstaltungen professioneller durchgeführt werden. Um die dadurch entstehenden, zusätzlichen jährlichen Kosten zu decken, ist ein Nachtragskredit in der Höhe von 58'000 Franken notwendig.

Anträge

L20

  • Antrag auf Bemerkung auf Änderung zu Kapitel 4 Forderung des Vereins Zwischenbühne, Punkt 5 Nutzungsrechte: «Dem Verein Zwischenbühne wird eingeräumt, in Absprache mit dem Betrieb Zwischenbühne die Räumlichkeiten für Sitzungen (wie Vorstandssitzungen, Planungssitzungen und Generalversammlungen) kostenfrei zu nutzen. Zusätzlich kann der Verein die Räumlichkeiten vereinsintern kostenfrei maximal zweimal jährlich für Ehrungen oder Jubiläen nutzen. Abgesehen davon hat der Verein die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Veranstaltergruppen der Programmgruppe (Kunst- und Kulturkommission, Familie+, Musikschule etc).» Abgelehnt mit 9 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Die Mitte/GLP

  • Antrag auf Bemerkung zu Kapitel 2.4 Organisationsstruktur Kulturhaus Zwischenbühne: «2022 soll mit interessierten Personen ein neuer Trägerverein gegründet werden, der ab 2023 die strategische Führung der Zwischenbühne übernimmt. In den zu erarbeitenden Statuten sollen unter anderem folgende Grundsätze geregelt werden: Profil und Ausrichtung Kulturhaus Zwischenbühne, Trägerschaft und Organisation, Programmation und Kulturbetrieb. Der neue Trägerverein soll als alleiniger Vertragspartner gegenüber der Gemeinde auftreten. Der Gemeinderat erstellt zeitgerecht zum AFP 2023 eine Leistungsvereinbarung mit dem Trägerverein, in dem die finanziellen und inhaltlichen Aspekte geregelt werden.» Angenommen mit 15 zu 12 Stimmen.
  • Antrag auf Bemerkung zu Kapitel 4, Punkt 1 Forderungen des Vereins Zwischenbühne: «Die Gemeinde soll mit dem Verein Zwischenbühne aushandeln, dass unabhängig vom Betreiber keine Ausgleichszahlungen getätigt werden, wenn der Betrieb bis mindestens 31. Dezember 2026 weitergeführt wird.» Einstimmig angenommen.

FDP

  • Antrag auf Bemerkung zu Kapitel 2.7 Umsetzung: «Die Gemeinde soll dafür sorgen, dass die Lokalität Zwischenbühne von der Genossenschaft Papiermühle zu den gleichen Konditionen wie die Genossenschaft Zwischenbühne für 35'000 Franken gemietet werden kann.» Angenommen mit 13 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
  • Antrag auf Bemerkung zu Kapitel 3.1 Finanzplanung: «Es ist eine Leistungsvereinbarung für die Geschäftsführung zu erstellen, welche der GPK unterbreitet werden muss. Darin muss unter anderem als Ziel festgehalten werden, dass der Eigenfinanzierungsgrad mindestens 40 % betragen muss.» Abgelehnt mit 10 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung.

SVP

  • Antrag auf Bemerkung: «Es ist von der Geschäftsleitung Kulturhaus Zwischenbühne nach drei Jahren ein Zwischenbericht mit Auskunft über die finanziellen Belange (insb. Eigenfinanzierungsgrad) und die über die erbrachten Leistungen gemäss Leistungsvereinbarung an den Einwohnerrat abzuliefern.» Angenommen mit 17 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung