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Finanzielle Beihilfen zur AHV- und IV-Rente für EL-Bezüger

17. September 2021
Die Gemeinde Horw richtet Einwohnerinnen und Einwohnern, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, finanzielle Beihilfen zur AHV/IV und an die Mietkosten aus. Dazu kann man sich bis am 19. November anmelden.

Jährliche Beihilfe

Die jährliche Beihilfe beträgt für Einzelpersonen 200 Franken, für Ehepaare 350 Franken. Der Anspruch gilt nicht für Einzelpersonen mit einem Vermögen von über 25'000, Ehepaare mit einem Vermögen von über 40'000 und Vollwaisen mit einem Vermögen von über 15'000 Franken.

Monatliche Mietzinsbeihilfen

Die Mietzinsbeihilfen können AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner beantragen, die Anspruch auf eine AHV/IV-Beihilfe haben und deren monatlicher Mietzins inklusive Nebenkosten die anrechenbare Höchstmiete der Ergänzungsleistungen überschreitet (Einzelperson 1325 Franken, Ehepaare 1575 Franken). Die Beihilfe ist begrenzt auf monatlich 125 Franken für Einzelpersonen und 175 Franken für Ehepaare.

Informationen und das Anmeldeformular sind erhältlich bei den Einwohnerdiensten Horw, Gemeindehausplatz 1, Telefon 041 349 12 43 oder online über diesen Link

 

 

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