Finanzielle Beihilfen zur AHV- und IV-Rente für EL-Bezüger
Jährliche Beihilfe
Die jährliche Beihilfe beträgt für Einzelpersonen 200 Franken, für Ehepaare 350 Franken. Der Anspruch gilt nicht für Einzelpersonen mit einem Vermögen von über 25'000, Ehepaare mit einem Vermögen von über 40'000 und Vollwaisen mit einem Vermögen von über 15'000 Franken.
Monatliche Mietzinsbeihilfen
Die Mietzinsbeihilfen können AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner beantragen, die Anspruch auf eine AHV/IV-Beihilfe haben und deren monatlicher Mietzins inklusive Nebenkosten die anrechenbare Höchstmiete der Ergänzungsleistungen überschreitet (Einzelperson 1325 Franken, Ehepaare 1575 Franken). Die Beihilfe ist begrenzt auf monatlich 125 Franken für Einzelpersonen und 175 Franken für Ehepaare.
Informationen und das Anmeldeformular sind erhältlich bei den Einwohnerdiensten Horw, Gemeindehausplatz 1, Telefon 041 349 12 43 oder online über diesen Link |