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Postulat Nr. 2020-722 von Urs Steiger, L20, und Mitunterzeichnenden: Massnahmen zur Steigerung der Qualität beim Bauen ausserhalb der Bauzone

Nummer
2020-722
Geschäftsart
Postulat
Status
Erledigt
Datum
4. November 2020
Verfasser/Beteiligte
Steiger Urs (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in)

Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)
Tamino Müller, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in)

Beschreibung

Eingegangen am 4. November 2020
Entgegengenommen am 29. April 2021
Abgeschrieben am 22. September 2022

Der grösste Teil der Gebiete Horws ausserhalb der Bauzone liegen im Perimeter des Bundesinventars von Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung – in den Objekten 1606 «Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi» bzw. 1605 «Pilatus». Bei den Bauten in diesen Gebieten handelt es sich grösstenteils um Einzelbauten oder um Bauten in Gebäudegruppen mit einer grossen landschaftlichen Wirkung. Beide Sachverhalte stellen besondere Ansprüche an die baukulturelle Qualität. Gemäss PBG §40 haben sich Bauten in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern. Sie sind zu untersagen, wenn sie durch ihre Grösse, Proportion, Gestaltung, Bauart, Dachform oder Farbe das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen. Im Gegensatz zum Siedlungsgebiet können dabei Pläne für landwirtschaftliche Bauten auch von nicht qualifizierten Fachleuten eingereicht werden, mit der Konsequenz, dass diese nicht immer die notwendige gestalterische Qualität erreichen.

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Bauten im Landwirtschaftsgebiet renoviert oder Ersatzbauten realisiert. Insbesondere bei Neubauten vermögen in manchen Fällen die Ersatzbauten aus baukultureller Sicht nicht zu überzeugen. Es ist auch festzustellen, dass die aufgelegten Bauprojekte mehrfach den Nachweis guter Eingliederung nicht beibringen, ungenügende Qualität aufweisen, und auch erheblichen Überarbeitungsbedarf auslösen, der nicht einfach im Rahmen der Baugesuchsbearbeitung bzw. mit Auflagen zu korrigieren ist. Ist dies der Fall, bedeuten die Verfahren, die zu einer Verbesserung der baukulturellen Qualität beitragen sollen, für die betroffenen Hauseigentümer eine erhebliche Belastung.

Wir laden den Gemeinderat deshalb ein, Massnahmen zu prüfen, die dazu beitragen, die Qualität von Bauprojekten ausserhalb der Bauzone zu fördern, beispielsweise durch den frühzeitigen Beizug und die Finanzierung qualifizierter Bauberater (z.B. Verein BOL, Bauberater des Innerschweizer Heimatschutzes oder fachlich qualifizierte Einzelpersonen) oder durch die Vorgabe / Förderung qualifizierter Verfahren bei der Projekterarbeitung.

Wir danken für die wohlwollende Bearbeitung dieses Anliegens.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Datum Sitzung