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Interpellation Nr. 2020-711 von Urs Steiger, L20, und Mitunterzeichnenden: Horwer Hochhaus

Nummer
2020-711
Geschäftsart
Interpellation
Status
Beantwortet
Datum
18. September 2020
Verfasser/Beteiligte
Steiger Urs (Erstunterzeichner/-in), Bucher Lukas (Mitunterzeichner/-in), Heeb Jonas (Mitunterzeichner/-in), Lehner Larissa (Mitunterzeichner/-in), Peter Philipp (Mitunterzeichner/-in), Schemm Noel (Mitunterzeichner/-in), Schwegler Charlotte (Mitunterzeichner/-in)

Martin Eberli, L20 (Mitunterzeichner/in)
Tamino Müller, L20 (Mitunterzeichner/in)
Rita Wyss, L20 (Mitunterzeichner/in)

 

Beschreibung

Eingegangen am 18. September 2020
Schriftlich beantwortet am 4. Februar 2021

lm vergangenen Jahr wurde das Hochhaus «Solitaire» als Teil von Horw Mitte fertiggestellt. Aufgrund seiner Grösse und seiner Position im Zentrum von Horw wären von diesem Bau städtebauliche Qualitäten zu erwarten gewesen, die das Gebäude nun leider nicht einlöst.

In seiner Ausgestaltung erfüllt das Gebäude die Anforderungen, die an ein Hochhaus in zentraler Lage gestellt werden, nicht. So fehlen im Erdgeschoss öffentliche Nutzungen, die für ein Gebäude, das direkt an den öffentlichen Aussenraum anschliesst, unabdingbar sind. Zudem verschliesst sich das Gebäude dem öffentlichen Raum. Es fehlt ihm im Erdgeschoss die Transparenz, die notwendig ist, damit das Gebäude und der öffentliche Raum miteinander kommunizieren können.

Für ein Wohnhochhaus fehlen auch die Balkone oder Loggien, die mit dem Umraum kommunizieren und eine wichtige Komponente in der Vermittlung zwischen privat und öffentlich bilden würden. In der realisierten Form wirkt das Gebäude abweisend und ohne Bezug zu seinen Nachbargebäuden. Die harzende Vermietung darf als weiterer Hinweis auf die mangelnde Qualität gedeutet werden.

Schliesslich wirkt die Fassadenoberfläche mit der glänzenden, grossflächigen und rautenförmigen Metallverkleidung industriell und nicht wie ein Wohnhaus.

Wir fragen deshalb den Gemeinderat an:

  1. Inwiefern unterscheidet sich die realisierte Ausgestaltung des Gebäudes vom ursprünglich eingereichten Entwurf, insbesondere hinsichtlich Ausgestaltung von Loggien/Balkonen und der Fassadengestaltung?
  2. Wer hat unter Beizug welcher Fachkompetenzen über die Projektänderungen entschieden?
  3. In welcher Form war die Fachkommission Horw Mitte in die Beurteilung und insbesondere in die abschliessende Wahl der Fassadenbekleidung einbezogen?
  4. Wie hat sie dazu Stellung genommen?
  5. Wurde eine publikumswirksame Erdgeschossnutzung eingefordert?
  6. Wie gedenkt der Gemeinderat darauf hinzuwirken, damit sich in Horw Mitte eine «bewohnerfreundliche» Bebauung entwickelt, die den öffentlichen Raum belebt, und keine weiteren solche «Unfälle» auftreten?

Wir danken für die Beantwortung dieser Fragen im Voraus.

Fraktion
L20-Fraktion des Einwohnerrates

Zugehörige Objekte

Name
Schriftliche_Beantwortung_IP_711_Horwer_Hochhaus.pdf Download 0 Schriftliche_Beantwortung_IP_711_Horwer_Hochhaus.pdf
Datum Sitzung