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Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Sie möchten Schweizer Bürgerin oder Bürger werden?

Übersicht
Sie sind ausländischer Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige und erfüllen sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung im ordentlichen Verfahren.

Dem Merkblatt „Schweizer Bürgerrecht“ können sämtliche wichtigen Informationen entnommen werden. Sollten Sie Fragen zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens oder zu Terminen haben, steht Ihnen das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

Ämter
Das Zivilstandsamt der Einbürgerungsgemeinde nimmt nach erfolgter Einbürgerung zunächst die Eintragung im Zivilstandsregister vor.

Anschliessend ist es möglich, beim Passbüro des Kantons Luzern einen Pass oder eine Identitätskarte zu bestellen. Vorangehend ist eine Terminvereinbarung vorzunehmen.

Dienstleistungen
Der Informationskurs von der Caritas Luzern ist obligatorisch, wird aber von der Gemeinde Horw organisiert.

Online-Dienste

Es steht ein entsprechendes Merkblatt zur Verfügung.

Zum Merkblatt

Themen
Im Rahmen des Einbürgerungsgespräches werden Fragen über die Schweizerische Eidgenossenschaft, den Kanton Luzern sowie Gemeinde Horw gestellt. Ferner werden die Themen „Sitten und Gebräuche“ diskutiert und die Integration in der Schweiz und in der Wohngemeinde wird geprüft. Es empfiehlt sich, sich auf das Gespräch bei der Bürgerrechtsdelegation gut vorzubereiten. Die Homepage des Bundes, des Kantons Luzern und der Gemeinde Horw können Ihnen wertvolle Hinweise für das Gespräch bei der Bürgerrechtsdelegation geben.

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