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Hunde

Hundesteuer

Die Hundehaltung unterliegt gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden einer Kontrolle und Meldepflicht. Über sechs Monate alte Hunde müssen deshalb bei der Finanzverwaltung Horw gemeldet werden. Die Hundesteuer wird jährlich in Rechnung gestellt.

Kosten

Für einen Hund: Fr. 120.00
Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben: Fr. 40.00

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