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Wirtschaftliche Sozialhilfe

Wir leisten gemäss des Sozialhilfegesetzes und deren Verordnung die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Sozialhilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten, das auf Grund der SKOS-Richtlinien und den Weisungen des Regierungsrates berechnet wird.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

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