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Pilzkontrolle

Die Gemeinde Horw bietet keine Pilzkontrolle an. Der Verzehr erfolgt auf eigenes Risiko.

Für das Sammeln von Pilzen gelten folgende kantonale Regeln:
  • In den ersten sieben Tagen jedes Monats ist Schonzeit, d. h. das Sammeln von Pilzen ist verboten.
  • An den übrigen Tagen dürfen max. 2 kg Pilze pro Person gesammelt werden (Morcheln und Eierschwämme max. 0,5 kg pro Person).

Link zum Thema:
www.vapko.ch