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Feuerungskontrolle

Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW sind alle zwei Jahre (Öl) bzw. alle vier Jahre (Gas) durch einen zugelassenen Feuerungskontrolleur zu kontrolliert. Dabei wird insbesondere überprüft ob die Anlage wirtschaftlich ist und sie die Grenzwerte der Luftreinhalteverordung (LRV) einhält.

Auch bei kleinen Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW wird eine Feuerungskontrolle durchgeführt. Zentralbeheizte Holzfeuerungen werden alle vier Jahre durch eine Emissionsmessung kontrolliert. Bei Einzelraumfeuerungen, etwa bei Cheminées, welche regelmässig benutzt werden, wird alle zwei Jahre eine visuelle Kontrolle durchgeführt. Die visuelle Kontrolle beinhaltet insbesondere eine Aschenkontrolle mit welcher überprüft wird, ob LRV-konformer Brennstoff verbrannt wird.

Die Kontrollen können im Rahmen des üblichen Heizungsservices oder durch den Kaminfeger geschehen. Eine Liste der in der Zentralschweiz zugelassenen Feuerungskontrolleure ist unter www.gesch-feuko.ch zu finden.

Die von der Gemeinde beauftragte Administrationsstelle fordert die im Jahr kontrollpflichtigen Anlagebetreiber (Hauseigentümerinnnen und –eigentümer) zur Feuerungskontrolle auf. Der Anlagebetreiber kann anschliessen den Feuerungskontrolleur frei wählen. Die Kosten einer Kontrolle trägt nach dem Verursacherprinzip der Anlagebetreiber. Diese beinhaltet neben den Kosten für den Aufwand des Kontrolleurs auch eine Gebührenvignette (Fr. 35.-). Die Vignette deckt alle Administrativen aufwände im Zusammenhang mit der Feuerungskontrolle ab. Wird die Feuerungskontrolle im kontrollpflichtigen Jahr nicht durchgeführt. Ist der Amtliche Kontrolleur im Frühjahr des darauf folgenden Jahres verpflichtet diese Kontrollen nachzuholen.

Die Administrationsstelle sowie der amtliche Kontrolleur für Öl- und Gasfeuerungen sowie Holzfeuerungen Emissionsmessungen und Aschenkontrollen ist

Andreas Rüssli
Kaminfeger
Kleinwilstrasse 4
6048 Horw
Tel. 041 340 69 71
info@kaminfeger-horw.ch.

Darum gibt es die Kontrolle

Die Feuerungskontrolle leistet einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen und schützt Boden und Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen (vgl. Luftreinhalte-Verordnung). Gut gewartete und richtig betriebenen Anlagen schonen die Umwelt und das Budget der Anlageinhaber.

Rechtliche Hinweise
Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung schreibt unter anderem vor, dass in Hausfeuerungen keine Abfälle (Altholz oder Kehricht) verbrannt werden dürfen. Verordnungen bzw. Gesetze der Kantone und des Bundes sehen Haft oder Busse für Anlagenbetreiber vor, welche die Kontrollen durch die zuständigen Organe erschweren oder verunmöglichen.

Rohbaukontrolle
Die Gemeinde ist zuständig für die Rohbaukontrolle neuer Feuerungs- und Abgasanlegen. Die Kontrollen werden von einem vertraglich beauftragten Kaminfeger durchgeführt. Diese Aufgabe nimmt ebenfalls Horwer Kaminfeger Andreas Rüssli wahr.

Links zum Thema

www.gesch-feuko.ch
Luftreinhaltung - Feuerungskontrolle
Holzfeuerungen
Öl- und Gasheizungen

 

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