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Petition

Jeder Einwohner und jede Einwohnerin hat das Recht, beim Einwohnerrat, beim Gemeinderat oder bei der Bildungskommission Wünsche, Anliegen, Begehren und Beanstandungen als Petition schriftlich vorzubringen.

Petitionen sind von der angerufenen Behörde innert 6 Monaten zu beantworten.

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