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Beglaubigungen

Die Gemeindekanzlei erstellt Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien. Es muss vorgängig ein Termin vereinbart werden.

Beglaubigung Unterschrift

Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen.

Beglaubigung Fotokopie

Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.

Legalisationen und Apostillen

Für diese ist die Staatskanzlei des Kantons Luzern zuständig.

Zugehörige Objekte

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