Beglaubigungen
Die Gemeindekanzlei erstellt Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien. Es muss vorgängig ein Termin vereinbart werden.
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen.
Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Legalisationen und Apostillen
Für diese ist die Staatskanzlei des Kantons Luzern zuständig.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 349 13 33 | gemeindekanzlei@horw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidialdepartement | 041 349 13 33 | gemeindekanzlei@horw.ch |