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Strassengenossenschaften für Privatstrassen

Sichere und funktionierende Strassen setzen voraus, dass die Verantwortung für Bau und Unterhalt der Strassen klar geregelt ist. Bei Privatstrassen obliegt diese Aufgabe dem Eigentümer der jeweiligen Strasse.

Sobald eine Privatstrasse mehrere Anstösser erschliesst, ist es sinnvoll, wenn zur Verwaltung der Privatstrasse eine Strassengenossenschaft gegründet wird. Die Gründung einer Strassengenossenschaft bezweckt die Schaffung einer dauerhaften und handlungsfähigen Organisation, die unabhängig ist von den wechselnden Eigentumsverhältnissen an den Grundstücken, die von der Strasse erschlossen werden. Die Strassengenossenschaft übernimmt die Verantwortung für den Bau und den Unterhalt der Privatstrasse. Bestandteil der Gründung einer Strassengenossenschaft ist auch die Erstellung eines Perimeters, der die Kostenteilung für Bau und Unterhalt zwischen den beteiligten Grundeigentümer regelt.

Im Interesse von sicheren und gut unterhaltenen Strassen unterstützt die Gemeinde Horw Strassengenossenschaften bei deren Gründung und auch bei technischen Fragen zum Bau und Unterhalt von Strassen.

Verantwortlich: Thomas Zemp
Fragen zur Gründung einer Strassengenossenschaft: Andreas Meier

Musterstatuten des Kantons Luzern für Strassengenossenschaften.


Fragen zum Bau und Unterhalt von Strassen: Michael Mahrer

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