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Vorsorgeauftrag

Registrierung Aufbewahrungsort
Sie können beim Zivilstandsamt einen Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ZGB registrieren lassen. Dazu müssen Sie persönlich bei einem beliebigen Zivilstansamt vorbeigehen. Vorgängnig ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Damit der Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages registriert werden kann, müssen Sie handlungsfähig sein und sich mit Ihrem Pass oder Ihrer Identitätskarte ausweisen.

Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages aufgrund Ihrer mündlichen Aussage im Informatisierten Personenstandsregister ein. Den Vorsorgeauftrag müssen Sie dazu nicht mitnehmen.

Es ist nicht möglich, beim Zivilstansamt den Vorsorgeauftrag zu hinterlegen. Sie können auch keinen Vorsorgeauftrag bei einem Zivilstandsamt ausstellen.

Die Eintragung, Änderung oder Löschung des Aufbewahrungsortes kostet jeweils Fr. 75.00, eine zusätzliche Bestätigung Fr. 30.00.

Der Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag muss von Ihnen entweder wie ein Testament von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.

Sollten Sie dauernd urteilsunfähig werden, darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB bei einem beliebigen Zivilstansamt schriftlich anfragen, ob und wo ein Vorsorgeauftrag aufbewahrt wird. Das Zivilstandsamt teilt die Antwort der KESB schriftlich mit. So wird gewährleistet, dass Ihr Vorsorgeauftrag so rasch wie möglich von der KESB geprüft und wirksam werden kann.

Informationen zu einem Vorsorgeauftrag und Muster erhalten Sie hier.

Die Patientenverfügung
Sie können beim Zivilstandsamt keine Eintragung oder Aufbewahrung einer Patientenverfügung
beantragen. Bitte wenden Sie dafür an Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt.

Zugehörige Objekte

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