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Betreuungsgutscheine

Ein Betreuungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung für die Betreuung Ihres Kindes im Vorschulalter. Dabei können Sie frei wählen, wo Sie Ihr Kind betreuen lassen: bei einer Kindertagesstätte in Horw, der Stadt Luzern oder der Agglomeration Luzern oder bei der Tagesfamilienvermittlung in Horw. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig von Ihrem steuerbaren Einkommen, Ihrem steuerbaren Vermögen und von Ihrem Erwerbspensum.

Hier die wichtigsten Informationen aus der Richtlinie Nr. 866  über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen in Kürze:

Art. 4 Anspruchsberechtigung
1 Anspruch auf einen Betreuungsgutschein für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter haben erwerbstätige Erziehungsberechtigte unter folgenden Voraussetzungen:

  • Erwerbstätigkeit durch:
  • zwei Erziehungsberechtigte von mindestens 120 % oder
  • alleinerziehenden Elternteil und im gleichen Haushalt lebende Partnerin/lebenden Partner von mindestens 120 % oder
  • alleinerziehenden Elternteil von mindestens 20 % und
  • Wohnsitz in der Gemeinde Horw und
  • Kinder im Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten, für die ein anerkannter Betreuungsplatz vorhanden ist.

2 Die Erwerbstätigkeit wird aufgrund der Selbstdeklaration der Erziehungsberechtigten ermittelt und stichprobenartig überprüft.
3 Der Gemeinderat ist befugt, für Personen in Ausnahmefällen spezielle Regelungen zu bewilligen.

Art. 6 Ermittlung der Höhe der Betreuungsgutscheine
1 Die Höhe des Betreuungsgutscheins richtet sich nach der Tabelle im Anhang 1. Es findet eine einkommensabhängige Abstufung statt. Der Betreuungsgutschein darf nicht höher sein als der Elterntarif der Betreuungsinstitution. Die Erziehungsberechtigten müssen in jedem Fall mindestens 15 Franken pro Betreuungstag/10 Franken pro Betreuungshalbtag selber bezahlen.

Ab dem 1. August 2018 gilt folgendes Tarifsystem für Betreuungsgutscheine:
 

Massgebendes Einkommen Kinder zwischen 3 und 18 Monate Beitrag für Kinder ab 18 Monaten Tageseltern-Beiträge pro Stunde
0-20'000 115 85 8.00
20'001-24'000 115 85 7.70
24'001-28'000 110 80 7.70
28'001-32'000 110 80 7.70
32'001-36'000 105 75 7.50
36'001-40'000 100 70 7.00
40'001-44'000 95 65 6.50
44'001-48'000 90 60 6.00
48'001-52'000 85 55 5.50
52'001-56'000 80 50 5.00
56'001-60'000 75 45 4.50
60'001-64'000 70 40 4.00
64'001-68'000 65 35 3.50
68'001-72'000 60 30 3.00
72'001-76'000 55 25 2.50
76'000-80'000 50 20 2.00
80'001-84'000 45 15 1.50
84'001-88'000 40 10 1.00
88'001-92'000 35 5 0.50
92'001-100'000 30 5 0.50

 


2 Der Umfang des Anspruchs auf Betreuungsgutscheine richtet sich nach dem Pensum der Erwerbstätigkeit und ist aus der Tabelle im Anhang 2 ersichtlich. Es werden maximal 236 Betreuungstage pro Jahr ausbezahlt.

 

Arbeitspensum des Haushalts
mit alleinerziehendem Elternteil
Arbeitspensum des Haushalts mit zwei Erziehungsberechtigten oder
alleinerziehendem Elternteil und im gleichen Haushalt lebende Partner/in
Max. Anspruch auf Betreuungsgutscheine in Tagen
20 % 120 % 47
30 % 130 % 71
40 % 140 % 94
50 % 150 % 118
60 % 160 % 142
70 % 170 % 165
80 % 180 % 189
90 % 190 % 212
100 % 200 % 236

 


Art. 7 Massgebendes Einkommen
1 Das massgebende Einkommen ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen und 5 % des steuerbaren Vermögens, sofern dieses grösser als Fr. 100'000.00 ist. Die 5 % werden nur von dem Betrag gerechnet, welcher das steuerbaren Vermögen in der Höhe von Fr. 100'000.00 übersteigt.

 

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