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Namenserklärungen

Namenserklärungen nach einer Scheidung oder einer Verwitwung nimmt das Zivilstandsamt innert einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung bzw. Todesdatum auf. Hierfür ist für schweizerische Staatsangehörige ein aktueller Personenstandsausweis und für ausländische Staatsangehörige der Eheschein sowie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. ein Todesschein notwendig.

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