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Bezirksgericht Kriens

Der Kanton Luzern besteht seit dem 1. Januar 2011 aus den vier Gerichtsbezirken Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau. Die Bezirksgerichte (früher Amtsgerichte) beurteilen erstinstanzlich
  • Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Obergericht als einzige Instanz vorsieht)
  • Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Obergerichts fallen
Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen. Im Familienrecht bieten die vier Bezirksgerichte einmal wöchentlich unentgeltliche Rechtsauskünfte an.

Das kantonale Jugendgericht ist dem Bezirksgericht Luzern angegliedert. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht ist dem Bezirksgericht Kriens angegliedert. Es ist u.a. zuständig für die
  • Anordnung und Kontrolle der Untersuchungs- und Sicherheitshaft
  • Genehmigung von strafrechtlich begründeten Überwachungsmassnahmen
  • Bestätigung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

Kontakt

Bezirksgericht Kriens
Villastrasse 1
6010 Kriens

Tel. 041 228 35 40
Fax 041 228 35 50
bezirksgericht.kriens@lu.ch

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Öffnungszeiten

Mo - Fr 08.00 - 11.45 und 13.30 - 17.00 Uhr, vor Feiertagen bis 16.00 Uhr