Bezirksgericht Kriens
- Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Obergericht als einzige Instanz vorsieht)
- Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Obergerichts fallen
Das kantonale Jugendgericht ist dem Bezirksgericht Luzern angegliedert. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht ist dem Bezirksgericht Kriens angegliedert. Es ist u.a. zuständig für die
- Anordnung und Kontrolle der Untersuchungs- und Sicherheitshaft
- Genehmigung von strafrechtlich begründeten Überwachungsmassnahmen
- Bestätigung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
Kontakt
Bezirksgericht KriensVillastrasse 1
6010 Kriens
Tel. 041 228 35 40
Fax 041 228 35 50
bezirksgericht.kriens@lu.ch
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