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Soziale Beratungsdienste

Gemäss § 16 des Kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) führt jede Gemeinde ein Sozialamt.

Zu den Hauptaufgaben der Sozialen Beratungsdienste gehört die Unterstützung und Beratung von Personen, die sich in persönlichen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Befinden Sie sich in Schwierigkeiten, dann melden Sie sich. In einem Gespräch werden wir die Möglichkeiten der Hilfeleistung prüfen.

Zur Adressensammlung der kantonalen Dienststelle Soziales und Gesellschaft: >> soziale Angebote im Kanton Luzern.

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