Abfallsammlungen
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Abfallsammlungen
Reguläre Sammlungen
| Grüngut-Abfuhr Dienstag (Sammeltour A):
Montag (Sammeltour B):
Donnerstag Nachmittag (Sammeltour C):
Winterdaten Grünabfuhr: Die Grünabfuhr wird im Januar, Februar und Dezember aus Optimierungsgründen nur noch einmal im Monat durchgeführt.
Sammelroute>> Bereitstellung in den handelsüblichen, mechanisch leerbaren Grüngut-Containern (140, 240, 360, 770 oder 800 Liter Inhalt) vor 6.30 Uhr des Abfuhrtages bereitstellen. Aus technischen Gründen müssen die Deckel der Grüngut-Container nahezu geschlossen sein. Überfüllte Container beschädigen die Hebevordichtung und können nicht geleert werden. Andere Gefässe wie Kisten, Körbe, Kompostkübeli etc. werden nicht geleert. Loses Grüngut oder Astbündel werden nicht akzeptiert. Für die Verwertung von sauberen Sträuchern- und Baumschnittabfällen wird von der Gemeinde eine Holzhackmaschine inkl. Bedienung zur Verfügung gestellt. Die Kosten betragen Fr. 60.00 pro Stunde. Die Mindestgebühr beträgt Fr. 40.00. Zerkleinerte Sträucher und Baumschnitt können als Abdeckmaterial in Rabatten, Blumenbeeten, als Strukturmaterial, als Torfmull-Ersatz und zum Kompostieren verwendet werden. Kompostierbare Grünabfälle: Rüstabfälle von Gemüse und Obst, verdorbenes Gemüse und Obst, Kaffeesatz und Teekraut, Knochen, Eierschalen, Federn, Haare, Kleintiermist (ohne Katzenstreu), kalte Holzasche, Schnittblumen und Topfpflanzen, Blumenerde, Grasschnitt, Laub, Baum- und Heckenschnitt, Schnittresten von Blumen und Zierpflanzen, Unkraut (keine Steine). Nicht in den Kompost gehören: Plastiksäcke, Bauholz, beschichtetes und imprägniertes Holz, Teppiche, Stoffe, Metalle, Glas, Steine, Ton, Kunststoff, Chemikalien, ölhaltige und andere Flüssigkeiten, Katzenstreu, gefüllte Hundekotsäcke, Speisereste. |
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Kehrichtabfuhr (Hauskehricht)
Sammelroute>> Bereitstellung in geschlossenen Gebührensäcken oder Gewichts-Containern vor 6.30 Uhr des Abfuhrtages. Von der Abfuhr ausgeschlossen sind elektronische Geräte, Bauschutt aller Art, Erde, Steine, grosse Gartenabfälle, Schnee und Eis, Tierkadaver, Metzgerei- und Schlachtabfälle, giftige, feuer- und explosionsgefähliche sowie radioaktive Stoffe, übelriechende Stoffe, Öle und Fette sowie Farben aller Art, Ablagerungen aus Schlammsammlern, Klärgruben, Fett-, Benzin- und Ölabscheidern, säure- und alkalihaltige Flüssigkeiten in schädlichen Konzentrationen, staubiges Material. Diese Abfallstoffe sind direkt an eine zur Vernichtung solcher Stoffe eingerichtete Anlage abzuliefern. Das verursachergerechte System lässt bei Haushaltungen die Wahl zwischen Gebühr nach Volumen oder Gewicht offen. Gewerbebetriebe entsorgen ihren Abfall in der Regel mit Gewichtscontainern. Beide Möglichkeiten schaffen einen direkten Bezug zur effektiven Abfallmenge. In Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen sind Container bereitzustellen, die entweder mit Chip ausgerüstet gewogen werden, oder gefüllt mit gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken geleert werden. Die Container sind entsprechend zu kennzeichnen. Kleber mit der Aufschrift "Container für Gebührensäcke" sind beim Auskunftsschalter der Gemeinde erhältlich. 1. Entsorgen im Gewichtscontainer – Tarif nach Kilo Für die Gewichtsgebühr werden die Container mit einem Chip (Datenträger) ausgerüstet, welcher das genaue Gewicht beim Leeren erfasst und verrechnet. Herkömmliche Kehrichtsäcke und Plastiksäcke sind auf jeden Fall in einem Container mit Chip zu entsorgen. Die Ausrüstung der Container mit entsprechendem Chip (Bestellblatt) sowie die Abrechnung der Gewichtsgebühren erfolgt direkt über den Gemeindeverband REAL (Recycling Entsorgung Abwasser Luzern).
2. Entsorgen im Sack – Tarif nach Volumen Wer sich für den Volumentarif entscheidet, zahlt die Gebühren direkt mit dem Kauf der entsprechenden neuen Gebührensäcken. Diese regional einheitlichen Kehrichtsäcke mit der Aufschrift "Fairursachertarif" gibt es in folgenden Grössen mit den entsprechenden Gebühren:
3. Sperrgut Sperrige Güter, die nicht in Kehrichtsäcken entsorgt werden können, können der ordentlichen Kehrichtabfuhr nur dann mitgegeben werden, wenn sie nicht grösser als 180 x 50 x 50 cm sind, nicht mehr als 25 kg wiegen und mit Sperrgutmarken bezahlt sind. Jedes Stück ist mit Sperrgutmarken (1 Marke à Fr. 1.80 pro 5 kg Gewicht) zu versehen. Sperrgutmarken sind überall dort erhältlich, wo auch die Gebührensäcke angeboten werden. Ausserdem kann Sperrgut in Gewichtscontainern (ohne Sperrgutmarken) entsorgt werden. Grössere Gegenstände nimmt der Ökihof (gegen Barzahlung) entgegen. Adresse REAL Gemeindeverband REAL (Recycling Entsorgung Abwasser Luzern) Geschäftsstelle Reusseggstrasse 15 6020 Emmenbrücke Telefon: 041 429 12 12 info@real-luzern.ch www.real-luzern.ch |
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