Bewertungskriterien für Beitragsgesuche
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Wenn jemand ein Beitragsgesuch an die Kunst- und Kulturkommission Horw richtet (Gemeinde Horw, Kunst- und Kulturkommission, Gemeindehausplatz 1, Postfach, 6048 Horw) oder über den Gemeinderat, dann wird dieses traktandiert. Alle Mitglieder studieren die Beilagen (Projektbeschrieb, Budget, Referenzen, Pressestimmen…). Anschliessend begutachtet die Kommission das Unterstützungsgesuch in der Regel nach folgenden Kriterien: - Qualität des Projektes/der Aktion resp. des Produktes: Neuimpulse haben grössere Chancen als CDs à discretion. Wichtig ist auch der Aspekt einer gewissen Nachhaltigkeit des Produktes resp. der Aktion.
- Bezug zur Gemeinde/Bedeutung für die Gemeinde: Besteht durch die Ausführenden oder die Art der Aktion ein klarer Bezug zu Horw?
- Idealismus/Eigenleistung vorhanden? In welcher Relation steht die erbrachte Eigenleistung zu der gewünschten Unterstützung?
- Handelt es sich um eine erstmalige Förderung einer Aktion resp. einer Gruppe?
- Gleichbehandlung: Vergleich der Eingabe zu früheren Gesuchen.
Sind diese Kriterien weitgehend positiv erfüllt, stellt die Kommission dem Gemeinderat Antrag auf Unterstützung des Gesuchs. Dieser entscheidet abschliessend. Grundsätzlich bildet eine CD-Unterstützungen eine Ausnahme. Sie muss eingebettet sein in ein grösseres Projekt, z.B. im Rahmen eines Konzertes.
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