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Steuerfuss

Der Steuerfuss konnte in den letzten Jahren gehalten oder sogar gesenkt werden. Es erfolgte jedoch eine Verschiebung des Steuerfusses von der Einwohner- zur Bürgergemeinde, da die Aufgaben im Sozialen Bereich stark zugenommen haben. Seit dem 1. Januar 2005 ist die Bürgergemeinde mit der Einwohnergemeinde vereinigt. Es wird nur noch ein Steuerfuss erhoben.

Der Steuerfuss entspricht Einheiten. In der Wegleitung der Steuererklärung finden Sie im Anhang die Einkommens- und Vermögenstarife für Alleinstehende und Familien.

Die Steuer-Einheiten von Einwohnergemeinde, Staat und der entsprechenden Kirchgemeinde sind zu addieren und mit dem Ansatz für eine Einheit gemäss kantonalem Steuertarif (Einkommen und Vermögen) zu multiplizieren. Auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung www.steuernluzern.ch können Sie mit dem Steuerkalkulator die Steuern berechnen.
Gemeinde 2006 2007 2008 2009 2010
Einwohnergemeinde 1.70 1.70 1.60 1.55 1.6
Kantonssteuer 1.60 1.60 1.50 1.50 1.50
 
Kirche 2006 2007 2008 2009 2010
Christkath. Kirchgemeinde Luzern 0.31 0.31 0.31 0.31 0.31
Evang. ref. Kirchgemeinde Luzern 0.25 0.25 0.25 0.25 0.25
Röm. kath. Kirchgemeinde Horw 0.26 0.25 0.25 0.25 0.25





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