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Postulat Nr. 610/2009 von Marcel Zimmermann, SVP, und Mitunterzeichnenden: Fussgängerstreifen auf der Kantonsstrasse

Nummer
610/2009
Geschäftsart
Postulat
Status
Erledigt
Datum
19. März 2009
Verfasser/Beteiligte
Marcel Zimmermann (Erstunterzeichner/in)
Markus Bachmann (Mitunterzeichner/in)
Roland Bühlmann (Mitunterzeichner/in)
Roger Jenni (Mitunterzeichner/in)
Alwin Larcher (Mitunterzeichner/in)
René Meyer (Mitunterzeichner/in)
Robert Odermatt (Mitunterzeichner/in)
Heidi Pieper (Mitunterzeichner/in)
Jasmin Ziegler-Hüppi (Mitunterzeichner/in)
Beschreibung
Postulat Nr. 610/2009
Fussgängerstreifen auf der Kantonsstrasse
Zimmermann Marcel, SVP, und Mitunterzeichnende

Eingegangen am 19. März 2009
Überwiesen am 17. September 2009 mit 15:7 Stimmen
Als erledigt abgeschrieben am 22. September 2011

Die Initiative "Begegnungszone im Zentrum Horw" wurde heute vom Einwohnerrat, wie vom Gemeinderat beantragt, für ungültig erklärt.

Einige Anliegen der Initianten sind aber durchaus berechtigt. Das Überqueren der Strasse ist vor allem für Kinder und ältere Personen problematisch, da dem Verkehr grundsätzlich das Vortrittsrecht zusteht. Durch die Realisation der neuen Kantonsstrasse wurden alle Fussgängerstreifen auf der Kantonsstrasse entfernt. Diese Massnahme widerspricht vor allem dem Sicherheitsbedürfnis von Betagten. Der Gemeinderat hat verschiedentlich erklärt, dass Fussgängerstreifen gesetzlich nicht möglich sind. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit.

Die Verordnung Art. 4, Abs. 2, über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen sagt Folgendes:

Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo 30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen.

Besondere Vortrittsbedürfnisse sind eindeutig gegeben, da sich Schulhäuser in unmittelbarer Nähe befinden und viele ältere Personen im Dorfzentrum Horw unterwegs sind. Ausserdem ist das Verkehrsaufkommen grösser, als bei der Planung der Strasse erwartet. In der Stadt Luzern sind in vielen Tempo 30-Zonen ebenfalls Fussgängerstreifen markiert.

Durch das Anbringen von Fussgängerstreifen sind die Vortrittsrechte wieder klar geregelt. Die bereits heute hohe Verkehrssicherheit kann verbessert werden, ohne damit den Verkehr unnötig durch noch tiefere Tempolimiten zu behindern.

Der Gemeinderat wird aufgefordert, das Anbringen von zwei bis drei Fussgängerstreifen in die Wege zu leiten. Diese könnten im Bereich Merkur, zwischen Kirchweg und der Einmündung Schöneggstrasse oder bei der Wegscheide markiert werden.

Mitunterzeichnende:
Bachmann Markus, SVP
Bühlmann Roland, SVP
Hüppi Jasmin, SVP
Jenni Roger, FDP
Larcher Alwin, SVP
Meyer René, SVP
Odermatt Robert, SVP
Pieper-Berdux Heidi, FDP
Fraktion
SVP-Fraktion des Einwohnerrates

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Datum Sitzung